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Entschädigung, wenn der Zug verfrüht abfährt

Dass man bei Verspätungen von Flügen Anspruch auf Entschädigung hat, ist geläufig. Nun hat die Regulierungsbehörde Schienen-Control per Bescheid festgestellt, dass den Fahrgästen auch Geld zusteht, wenn der Zug verfrüht abfährt.

Wird die Abfahrt eines Zuges um 60 Minuten oder mehr vorverlegt, haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung. Das hat die Regulierungsbehörde Schienen-Control per Bescheid festgestellt. Demnach sei eine Vorverlegung dieser Art einem Zugausfall gleichzusetzen und Bahnunternehmen zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises verpflichtet, teilte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte am Donnerstag mit.

Anlehnung an Regelungen im Flugverkehr

Hintergrund war eine Reise von Wien nach Hamburg im vergangenen Jahr, bei der die Abfahrt des gebuchten Nachtzugs um mehr als eine Stunde vorverlegt worden war. Obwohl der Zug pünktlich ankam, sah die Regulierungsbehörde eine Entschädigung in Anlehnung an Regelungen im Flugverkehr als gerechtfertigt an. Demnach könne eine deutlich verfrühte Abfahrt Fahrgästen Unannehmlichkeiten bereiten, etwa weil Termine nicht wahrgenommen werden können. Der Bescheid ist allerdings nicht rechtskräftig, das betroffene Bahnunternehmen hat Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

"Niemand fährt zum Spaß früher weg"

Bei den ÖBB hieß es am Donnerstag: "Wir kennen den Fall nicht", so Sprecher Bernhard Rieder. "Aber das gibt es natürlich, dass Fahrpläne umgestellt werden müssen." Die Ursache dafür seien zumeist Baustellen oder zuletzt auch das Hochwasser, "da sind wir auch früher in Wien weggefahren". Die umgestellten Fahrpläne würden aber entsprechend kommuniziert, "niemand fährt zum Spaß früher weg".

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