Die Europäische Kommission hat ein formelles Wettbewerbsverfahren gegen Red Bull eingeleitet. Der Verdacht: Der Energydrinkhersteller könnte seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Wettbewerb unzulässig eingeschränkt haben. Laut der Kommission gibt es Hinweise darauf, dass Red Bull eine europaweite Strategie verfolgt haben soll, um den Verkauf von Energydrinks anderer Hersteller – insbesondere im sogenannten Off-Trade-Bereich, also im Einzelhandel und an Tankstellen, einzuschränken. Ziel dieser Strategie sollen vor allem Produkte des engsten Mitbewerbers gewesen sein. Eine solche Strategie könnte der Energydrinkhersteller aus Fuschl zumindest in den Niederlanden verfolgt haben.
Was die EU-Kommission Red Bull vorwirft
Konkret steht der Energydrinkhersteller Red Bull mit Hauptsitz in Fuschl laut Kommission im Verdacht, in den Niederlanden – wo Red Bull eine dominante Marktstellung innehat – zwei wettbewerbswidrige Praktiken angewandt zu haben: Händler sollen „monetäre und nicht monetäre Anreize“ erhalten haben, um Dosen von Konkurrenten aus dem Sortiment zu nehmen oder ihnen etwa durch schlechtere Platzierung weniger Sichtbarkeit zu verschaffen. Zudem soll Red Bull seine Rolle als sogenannter „Category Manager“ (Kategorienführer) genutzt haben, um Konkurrenzprodukte zu benachteiligen oder auszulisten. Als solcher übernimmt ein Hersteller im Handel die Verantwortung für eine gesamte Produktkategorie – in diesem Fall Energydrinks. Laut der Kommission handelt es sich um die erste formelle Untersuchung, die sich mit einem möglichen Missbrauch dieser Rolle befasst.
