Einen Souvenirstand betreuen, Geschirr spülen, Eis verkaufen oder Tee in Kartons verpacken: In Salzburg sind aktuell noch zahlreiche Ferialjobs für Kurzentschlossene verfügbar. In Salzburg betreibt der Verein Akzente eine eigene Ferialjobbörse. Heuer waren mehr als 1000 Stellen ausgeschrieben. Die meisten sind bereits vergeben, einige aber nach wie vor verfügbar. "Es kommen auch kurzfristig Jobs dazu. Das war früher nicht der Fall", sagt Julia Tumpfart, Leiterin der Jugendinfo. "Wer sucht, wird also auch jetzt noch fündig." Die meisten Stellen gebe es generell im Bereich Gastronomie und Hotellerie. "Heuer sind aber auch mehr Stellen im Bereich Handwerk und Industrie bei uns eingelangt."
Die Nachfrage bei den Jugendlichen sei zuletzt gesunken. "Wir merken eine leichte Tendenz, dass der Sommer eher dazu genutzt wird, sich zu erholen", sagt Tumpfart. Sie rät Jugendlichen, früh Arbeitserfahrung zu sammeln. Das schaffe nicht nur ein finanzielles Polster, sondern mache sich auch gut im Lebenslauf. "Spätere Arbeitgeber schauen sich sehr wohl an, welche Erfahrungen vorhanden sind." Dabei seien auch Ferialjobs in völlig anderen Branchen hilfreich. "Wenn ich sehe, dass jemand im Gastgewerbe gearbeitet hat, dann weiß ich: Der oder die kann anpacken und ist Kummer gewöhnt."
Wer einen Ferialjob abschließt, sollte ein paar Dinge im Blick haben, rät Jürgen Fischer von der Salzburger Arbeiterkammer. Ferialjobs müssen regulär bezahlt werden, inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie unterliegen auch dem Kollektivvertrag. "Bei Pflichtpraktika ist es komplizierter: Hier ist auch ein unbezahltes Ausbildungsverhältnis möglich", sagt Fischer. In dem Fall muss das Lernen im Vordergrund stehen und die Jugendlichen dürfen nicht für fixe Arbeitsaufträge oder als Urlaubsvertretung eingebunden werden.
Ein Problem häufe sich: "Sehr oft gibt es keine schriftlichen Verträge. Das macht allen das Leben schwer", klagt Fischer. Oft seien es schlichtweg Missverständnisse, etwa dass das Unternehmen von einem unbezahlten Pflichtpraktikum ausgehe, der oder die Jugendliche von einem bezahlten Ferialjob. Wichtig sei deshalb, alles vorab schriftlich zu fixieren. Die Arbeiterkammer hat dazu auch Musterverträge parat. Vor Beginn des Ferialjobs sollten in einem Arbeitsvertrag Beginn und Ende der Beschäftigung, Entlohnung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit und andere wichtige Themen schriftlich vereinbart werden. "Auch wenn viele Jugendliche sich die Stellen selbst suchen, schadet es nicht, wenn die Eltern ein Auge darauf haben, ob auch alles in Ordnung ist."
Erlaubt ist ein Sommerjob ab 15 Jahren und beendeter Schulpflicht. Unter 18-Jährige dürfen zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht arbeiten, Ausnahme ist die Gastronomie. Ab 16 Jahren ist Arbeiten bis 23 Uhr erlaubt. Zwölf Stunden Nachtruhe sind dabei jedenfalls einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen ist für Ferialer ebenfalls Pause - auch hier gibt es wiederum für die Gastronomie Ausnahmen. Überstunden dürfen von Jugendlichen nicht verlangt werden. Fischer rät auch, die Arbeitszeiten schriftlich zu notieren - händisch oder per App. Nach Ende der Beschäftigung müssten die Jugendlichen zudem eine schriftliche Abrechnung erhalten.
Obwohl die Ferien noch nicht lange laufen, hat Fischer bereits zwei problematische Fälle behandelt. In einem Fall ging es um ein Handelsunternehmen, das eine junge Ferialerin vorzeitig vor die Tür gesetzt hatte. "Sie sollte Paletten schleppen, war aber ein zierliches Mädchen. Wir konnten uns durchsetzen und erreichten 1500 Euro für die Ferialjobberin." Ein anderer Fall betraf einen Gastronomiebetrieb. Hier wollten beide Seiten nach einer Woche das Arbeitsverhältnis auflösen. Das Unternehmen weigert sich, die bereits geleisteten Stunden zu zahlen. "Da ist ein Ergebnis noch offen", sagt Fischer.
