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Im Stromnetz drohen neue Kosten

Muss man für Einspeisstrom künftig Netztarife zahlen? Das geplante neue E-Wirtschaftsgesetz legt die Basis dafür - sollte es wie bisher geplant kommen.

Der PV-Boom macht Änderungen bei der Verteilung der Netzgebühren notwendig.
Der PV-Boom macht Änderungen bei der Verteilung der Netzgebühren notwendig.
Der PV-Boom macht Änderungen bei der Verteilung der Netzgebühren notwendig.
Der PV-Boom macht Änderungen bei der Verteilung der Netzgebühren notwendig.

In den nächsten Tagen wird die Regierung ihren Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung schicken. Die Dreierkoalition hat sich auf die Eckpunkte einer gemeinsamen Gesetzesvorlage geeinigt, wie sie am Wochenende verlauten ließ. An den Details des rund 140 Seiten starken Textes wurde zu Wochenbeginn nach SN-Informationen noch gefeilt. Der Regierung zufolge bringt das Gesetz jedenfalls "mehr Fairness weniger Bürokratie und günstigeren Strom".

Zunächst könnte es für die etwa halbe Million Photovoltaik-Anlagen-Betreiber aber teurer werden. Sie ersparen sich bisher einen guten Teil die Netzkosten - obwohl sie die Leitungen mit überschüssigem Strom oder E-Ladestationen mitunter an die Grenzen bringen und teure Investitionen nötig machen. Nun soll die E-Control ermächtigt werden, die Netztarife so zu ändern, dass weniger der Stromverbrauch, sondern - wie bei Internetverbindungen - die Leistungsfähigkeit der Verbindung ausschlaggebend für den Preis ist. Die Energieregulierungsbehörde hat schon seit Jahren Tarife 2.1 vorgeschlagen, weil in Folge des PV-Booms immer weniger Kunden an den - steigenden - Kosten für die Stromnetze mitzahlen.

Nach SN-Informationen ist allerdings im Gesetzesentwurf auch von einer "Beteiligung" von Stromeinspeisern die Rede. Auch dazu soll die E-Control etwas festlegen. Dem Vernehmen nach war die Formulierung dazu bis zuletzt sehr schwammig und umstritten.

Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Regulierungsbehörde will zum ElWG-Entwurf erst Stellung nehmen, wenn er vorliegt. Vor kurzem meinte er zur ähnlichen Debatten in Deutschland: "Die Struktur der Netzentgelte muss geändert werden". Auch die Deutsche Bundesnetzagentur überlegt, wie die "Kostenträgerbasis für die Netznutzung" erweitert werden könnte, ob "sich auch Einspeiser an der Finanzierung der Netzkosten beteiligen" sollten und wie "systemdienliches Verhalten" in den Tarifen honoriert werden könnte.

Hier würden schwierige politische Entscheidungen an die Regulatoren weitergegeben, meint ein Kritiker. Das könnte nicht zuletzt damit zu tun haben, dass die E-Wirtschaft intern uneins ist, ob die regional sehr unterschiedlichen Netzkosten neu verteilt oder gar vereinheitlicht werden sollen.

Die frühere Klimaministerin Leonore Gewessler und nunmehrige Energiesprecherin der Grünen hat bereits vorige Woche gewarnt, Netzgebühren für Einspeiser seien kontraproduktiv. Jahrelang habe man Haushalte ermuntert, aktiv an der Energiewende mitzuwirken, um sie jetzt zu belasten. Ebenso kritisch sieht sie die geplante Spitzenkappung von bis zu 60 Prozent der PV-Modulleistung. Bei Windkraftanlagen sind bis zu 15 Prozent vorgesehen, (maximal aber zwei Prozent der Jahreserzeugung). Eine Abregelung bei PV und Wind war zwar schon im ersten ElWG-Entwurf im Vorjahr vorgesehen, aber in geringerem Ausmaß.

Vorgaben macht das Gesetz auch zur Strompreisgestaltung Unter anderem ist ein Sozialtarif für besonders bedürftige Haushalte vorgesehen. Laut Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, wird er bis höchstens 2900 Kilowattstunde (kWh) mit acht Cent pro kWh festgesetzt. Die Grünen, die dem ElWG zustimmen müssen, fordern fünf Cent für von der ORF-Gebühr befreite Haushalte.

Laut Regierung sind die Energieversorger zudem verpflichtet, sinkende Großhandelspreise an die Kunden weiterzugeben.

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