Gasthäuser, Hotels, Einkäufe: Es ist normal geworden, auf Onlineplattformen Leistungen mit Sternchen und Kommentar zu bewerten. Nicht immer aber ist klar, ob sie von echten Kundinnen oder Kunden, die die Dienstleistung auch tatsächlich konsumiert haben, stammen. Schreibt da jemand selbst positiv über seinen eigenen Betrieb oder will da jemand einem anderen mit miesen Kommentaren bewusst schaden? Fake-Bewertungen sind für viele Branchen und auch Konsumenten, die auf echt oder falsch vertrauen müssen, zum Problem geworden.
Sauer machen sie vor allem die heimische Hotellerie. Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) nennt Onlineplattformen in einer Aussendung vom Donnerstag eine "Bühne für Sabotage-Akte", immer öfter steckten Bots oder zwielichtige Dienstleister hinter den Fake-Bewertungen, wird kritisiert. Es brauche endlich "klare gesetzliche Regeln gegen den ausufernden Missbrauch", so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. In einem Maßnahmenkatalog fordern die Hoteliers nun: "Plattformen sollen die Echtheit von Bewertungen überprüfen müssen, gefälschte Bewertungen zuzulassen, soll als unzulässige Geschäftspraxis gelten." Als Hebel wird eine Verankerung auf der "schwarze Liste" im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeschlagen.
Auch der Wiener Rechtsanwalt Wolfram Proksch sieht eine Regelung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als praktikabelste Lösung, um effektiv gegen die Verbreitung von Fake-Reviews vorgehen zu können, "das wäre sehr leicht umsetzbar, in Deutschland hat man das bereits gemacht". Damit werde das Problem an der Wurzel gepackt, die Dinge datenschutzrechtlich durchzustreiten, sei nicht so aussichtsreich.
Schellhorn wollte Tripadvisor-Bewertung löschen lassen
Letzteres hat der Wiener Jurist im Auftrag des früheren Salzburger Gastronomieunternehmers und heutigen Staatssekretärs Sepp Schellhorn gegen Tripadvisor getan. Schellhorn wollte eine falsche Behauptung über einen seiner Betriebe löschen lassen, Tripadvisor verlangte dafür einen Vertragsabschluss für einen Business-Account, was der Gastronom nicht wollte. Darauf baue offenbar das Geschäftsmodell von Tripadvisor auf, so Proksch, nur mit einem Account könne auf Einträge reagiert werden. Dabei geht es gar nicht nur um Fake-Reviews. "Wenn ich nicht reagiere, habe ich automatisch ein schlechtes Ranking", erklärt Schellhorn auf SN-Nachfrage. Es gehe ihm um seine Persönlichkeitsrechte, er wolle nicht auf Tripadvisor sein, "aber die lassen das nicht zu". Das Verfahren sei mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen, so Proksch, man habe letztlich keine Beschwerde mehr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet.
Die Einführung konkreter Gesetzesänderungen sei daher von zentraler Bedeutung, so der Wiener Jurist, um Verbraucher und Unternehmen zu schützen und auch die Integrität digitaler Bewertungsplattformen zu wahren. "Bewertungen sind durchaus sinnvoll und als Qualitätsauszeichnung auch gewünscht", Plattformen wie booking.com etwa würden nur Bewertungen von verifizierten Kunden zulassen, die auch im Hotel waren.
Die ÖHV will hartnäckig bleiben. "Wir gehen mit unseren Vorschlägen natürlich ins Ministerium", so ÖHV-Sprecher Oliver Schenk. Die Konsumenten sieht man hinter sich und verweist auf eine Reppublika-Befragung unter 1000 Österreichern. Der zufolge sind zwei Drittel schon auf Fake-Bewertungen hereingefallen, nur jede fünfte Person vertraut anonymen Bewertungen.