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Shrinkflation: Schrumpft die Packung, muss das künftig am Regal stehen

Im Streit um hohe Lebensmittelpreise legte die Regierung am Dienstag ihre Pläne gegen Shrinkflation und irreführende Rabatte vor. Ein verkleinerter Packungsinhalt muss künftig im Handel 60 Tage lang klar gekennzeichnet sein. Dass dafür der Handel und nicht die Industrie als Hersteller verantwortlich ist, hat rechtliche Gründe.

Wird der Inhalt verringert, muss das im Handel künftig klar ersichtlich sein.
Wird der Inhalt verringert, muss das im Handel künftig klar ersichtlich sein.

Seit Wochen ist es das Aufregerthema: Hohe Lebensmittelpreise stoßen Konsumentinnen und Konsumenten beim täglichen Einkauf sauer auf. Dass höhere Preise dabei oft nicht klar ersichtlich, sondern über weniger Inhalt in der gleich großen Verpackung erfolgen, sorgt für zusätzlichen Ärger. Die ...