Dass FPÖ und ÖVP bei den Vorteilen für die Elektromobilität eingreifen werden, war zu erwarten. So ist die derzeitige Lage.
Was passiert mit der E-Auto-Prämie?
Wird sie gestrichen? Kommt ein Nachfolgemodell? Wie es mit der Kaufprämie für private Elektroautos weitergeht, ist noch nicht ausgemacht. FPÖ und ÖVP haben derzeit weder das eine noch das andere angekündigt. Allein aber die Aussicht, dass die aktuelle Kaufprämie von 5000 Euro (3000 Euro vom Staat, 2000 Euro von den Importeuren) gestrichen werden könnte, hat die Nachfrage zuletzt angeheizt, gleichzeitig kommen viele günstigere E-Autos auf den Markt. "Das Elektroauto erlebt gerade einen Boom", erklärte Kfz-Handelssprecher Klaus Edelsbrunner kürzlich den SN. Er geht davon aus, dass der Fördertopf für den privaten E-Auto-Kauf in fünf Wochen leer sein wird.
Der Fördertopf ist aktuell noch bis Mai 2025 geöffnet. Laut Klimaministerium stehen derzeit noch 6,4 Mill. Euro an Fördermitteln für private Elektromobilität zur Verfügung. Wie man an eine Prämie kommt? Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden, die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein. Auch im Klimaministerium rechnet man damit, "dass das Budget möglicherweise schon früher erschöpft sein könnte".
Wie geht es mit der Ladeinfrastruktur weiter?
Auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht mit Tempo voran. Seit Herbst sind laut E-Control 800 Ladestellen mit knapp 4000 Ladepunkten dazugekommen. Mit Stand 20. Jänner gibt es in Österreich 12.810 öffentliche Ladestellen mit 28.680 Ladepunkten. "Der Ausbau geht rasant dahin", betont E-Control-Experte Daniel Hantigk, Projektleiter für Ladetarifkalkulator und Ladestellenverzeichnis. Angeschoben hat die EU-Verordnung mit dem sperrigen Namen "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR), die zum Ziel hat, ein Netzwerk mit Lademöglichkeiten alle 60 Kilometer aufzubauen. In diesem Rahmen fließe viel Fördergeld, so Hantigk. "Es stecken jetzt auch echte kommerzielle Interessen dahinter", so würden nun auch die großen Tankstellen stark mit E-Ladesäulen nachrüsten. Mit jedem Ladepunkt, der eingerichtet wird, reduziert sich für die Treibstoffunternehmen die CO₂-Abgabe.
Mit Anfang April sind die Betreiber von öffentlichen Ladestellen zudem verpflichtet, mehr Daten als bisher in das nationale Ladestellenverzeichnis einzumelden. Bisher war da vieles freiwillig, künftig muss an der Ladesäule etwa auch der Ad-hoc-Preis ohne Ladevertrag oder Ladekarte angezeigt werden.
Und der Trend geht hin zu Schnell- und Hyperchargern. Allein Smatrics EnBW, ein Gemeinschaftsunternehmen von Smatrics Österreich und der Energie Baden-Württemberg (EnBW), errichtet in Österreich heuer nahe am Autobahnnetz 200 weitere "High Power Charging"-Ladepunkte. Bisher habe man mit 150 oder 300 kW gebaut, jetzt seien es 200 oder 400 kW, erklärt Geschäftsführer Thomas Landsbek. Für die Kunden bedeute das: "Je höher die Leistung am Charger, umso kürzer ist die Ladezeit." Zudem entwickle man "im Rasthofprinzip" ganze Ladeparks mit Toiletten und SB-Shops.
Motorbezogene Versicherungssteuer soll kommen
Neu ist laut Budgetplan von Blau-Schwarz die Einführung einer motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektroautos. Wie hoch die ausfallen könnte, "wissen wir noch nicht", sagt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Die Versicherungssteuer berechne sich grundsätzlich nach kW (Leistung) des Verbrennungsmotors und den CO₂-Emissionen, "beides hat ein E-Auto so nicht". Falle eine Befreiung weg, gebe es einen Mindestbetrag von 86,40 Euro pro Jahr, was angesichts der erhofften Einnahmen von 65 Mill. Euro zu wenig sein dürfte, heißt es beim ÖAMTC.
Dort kommt man bei der Durchrechnung des aktuellen Bestands an elektrischen Pkw und Kleintransportern auf rund 400 Euro Versicherungssteuer pro Jahr. Das sei allerdings nur eine grobe Einordnung, betont Grasslober, "es kommt darauf an, wie die Formel zur Berechnung aufgesetzt wird, und es gibt ja auch noch Hybrid-Pkw". Spannend werde jedenfalls die Eintragung der (Motor-)Leistung. "E-Autos haben eine tolle Beschleunigung und Spitzenwerte, aber nicht durchgehend", gibt der ÖAMTC-Experte zu bedenken. Die Nenndauerleistung sei aber wesentlich niedriger und nicht immer einheitlich.
Erhalten bleiben sollen, zumindest wurde es so angekündigt, die Sachbezugsbefreiung und der Vorsteuerabzug. Für den ÖAMTC ist damit die Einführung einer motorbezogenen Versicherungssteuer "das kleinere Übel", da die meisten Besitzer eines Elektrofahrzeugs nach wie vor Unternehmen sind.