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Züge sind immer öfter verspätet - wie Kunden auch mit Klimaticket jetzt Geld zurückbekommen

Die ÖBB haben 2022 die Pünktlichkeitsvorgaben verfehlt, Bahnkunden winken Rückzahlungen. Viele Probleme sind importiert, aber nicht alle.

Der Blick auf die Anzeigentafel löst bei Zugreisenden immer öfter Ärger über Verspätungen aus.
Der Blick auf die Anzeigentafel löst bei Zugreisenden immer öfter Ärger über Verspätungen aus.

ÖBB-Chef Andreas Matthä hat in den vergangenen Jahren bei jeder Gelegenheit stolz darauf verwiesen, dass die Bahn in Österreich so pünktlich ist wie kaum sonst wo in Europa, abgesehen von der Schweiz. Derzeit kann sich die Staatsbahn der Pünktlichkeit nicht mehr so stark rühmen - wenn sie auch im Vergleich etwa zu Deutschland immer noch hoch ist.

2022 wurde der sogenannte Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent im Nahverkehr nicht erreicht, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) kürzlich vermeldet hat. Schuld daran war nicht zuletzt der Bahnstreik am 28. November vorigen Jahres, aber auch die Zunahme der Fahrgäste und damit längere Haltezeiten in den Bahnhöfen. Doch die vielen Baustellen für den Ausbau des Schienennetzes sorgen auch dieses Jahr für immer mehr Verspätungen und versäumte Anschlusszüge.

Als pünktlich gilt ein Zug im Nahverkehr dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist. Konkret lag der Pünktlichkeitsgrad im Vorjahr bei 94,8 Prozent. Am pünktlichsten verkehrten 2022 die Züge in Vorarlberg mit einem durchschnittlichen Wert von 96,6 Prozent. Dort waren die ÖBB-Züge in zehn Monaten über der gesetzlichen Grenze, während es in Salzburg nur zwei Monate waren und der Pünktlichkeitsgrad lediglich 93,3 Prozent betrug.

Die Daten werden seit 2010 erhoben. Und sie geben, gemäß EU-Vorgaben, Besitzerinnen und Besitzern von Jahreskarten und Klimatickets in Monaten mit zu vielen Verspätungen das Recht auf eine - wenn auch kleine - Entschädigung.

In den vergangenen Wochen hat die APF mehr Anrufe wegen Verspätungen und zur Frage von Entschädigungen wahrgenommen. Die Agentur kümmert sich um Streitfälle, wenn sich Passagiere mit dem Bahnbetreiber nicht einigen können oder dieser nicht reagiert. In den Verfahren geht es in der Regel um konkrete Ticketerstattungen, sagt APF-Sprecher Georg Loderbauer. Hier seien Entschädigungsansprüche in der EU auch recht konkret geregelt und wurden zuletzt nachgeschärft. Für Jahres- bzw. Zeitkarten gelte nur, dass es bei wiederholten Verspätungen oder Zugausfällen "Anspruch auf eine angemessene Entschädigung" gibt.

Einfach sei es nicht, sich Geld rückerstatten zu lassen, räumt Loderbauer ein. Zudem geht es meist um einige wenige Euro. Details dazu finden sich auf der Website der APF unter "FAQ, Fahrgastrechte", wo auch auf die Internetseiten der einzelnen Verkehrsverbünde und Unternehmen verwiesen wird. Zunächst müsse meist auf der Website des jeweiligen Verkehrsverbundes ein bestimmtes Kästchen angekreuzt werden. Anschließend müssen sich Betroffene bei der ÖBB registrieren und dann einen Antrag stellen. Fahrgäste mit regionalen Klimatickets erhalten laut APF nach der Registrierung für Monate unter der gesetzlichen Pünktlichkeitsgrenze in ihrem Bundesland zehn Prozent des monatlichen Preises automatisch nach Gültigkeitsende erstattet. Für das Österreich-Ticket gilt ein geringerer Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent als Schwelle, weil hier auch der Fernverkehr einbezogen wird.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verzeichnet bis Mitte Juni bereits mehr Anfragen als im Vorjahreszeitraum. Sollte der Trend so weitergehen, werde die APF im Bahnbereich eines der anfragen- und verfahrensreichsten Jahre seit Gründung verzeichnen, heißt es dort. Der bisherige Rekord stammt vom Vorjahr, wobei es überdurchschnittlich viele Anträge im zweiten Halbjahr gegeben hat.

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