Frankreichs neuer Präsident, Emmanuel Macron, möchte mit Dekreten regieren können. Es ist unwahrscheinlich, dass der Liberale dem US-Präsidenten Donald Trump nacheifert. Vielmehr hat der frühere Wirtschaftsminister erleben müssen, wie der Versuch der Vorgänger-Regierung, Reformen durchzusetzen, von allen Seiten erfolgreich behindert wurde.
Also fordert er, dass das neue, im Juni zu wählende Parlament ihm die entsprechende Erlaubnis gibt, nach seinen Vorstellungen Verordnungen zu erlassen. Selbst wenn dieser Wunsch erfüllt wird, hat der Präsident noch nicht gewonnen.
Schon bisher bestimmt der Artikel 49,3 der französischen Verfassung, dass die Regierung unter Umgehung des Parlaments ein Gesetz beschließen kann. Die Möglichkeit wurde im Sommer 2016 von Präsident François Hollande genutzt, um die überfällige Reform des Arbeitsmarkts durchzudrücken.
Die "Loi Travail" sollte vor allem den lähmenden Kündigungsschutz verringern: Der Schutz bewirkt, dass die Firmen möglichst wenige Arbeitnehmer aufnehmen. Wenn durch wirtschaftliche Probleme eine Verringerung der Belegschaft notwendig wird, ist das nicht möglich. Dann muss der ganze Betrieb zusperren, wodurch alle den Arbeitsplatz verlieren. Neue Firmen finden schwer Personal, weil kaum jemand einen geschützten Job aufgibt.
Der Kündigungsschutz produziert Arbeitslosigkeit. In Deutschland war dies auch der Fall, doch seit der Lockerung durch die Regierung Schröder, SPD, im Jahr 2004 blüht der deutsche Arbeitsmarkt und sorgt für Vollbeschäftigung. Frankreich leidet unter einer hartnäckigen Arbeitslosigkeit von fast zehn Prozent.
Die Erfahrungen aus Deutschland wollen in Frankreich die Gewerkschaften nicht zur Kenntnis nehmen. Auch die Intellektuellen verweigern die Einsicht in die ökonomischen Zusammenhänge. Wütende Proteste haben die Regierung Hollande gezwungen, die "Loi Travail" so kompliziert zu gestalten, dass zwar die Möglichkeit von Kündigungen im Gesetz steht, aber mit einer Vielzahl von Hürden verbunden ist. Letztlich hat sich wenig geändert.
Geprägt vom Schicksal der "Loi Travail" thematisiert Macron den Kündigungsschutz kaum. In den Vordergrund rückt er andere Reformen des Arbeitsmarkts. Etwa: Betriebsvereinbarungen sollten die von Gewerkschaftern in den Branchen-Kollektivverträgen durchgesetzten Bestimmungen korrigieren.
Der Plan ist durchsichtig: Mit Verordnungen würde man die Gewerkschaften schwächen, damit letztlich der Kündigungsschutz doch auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß reduziert werden kann. Die Gewerkschaften haben die Absicht durchschaut und rüsten zum Kampf.