Der Neuigkeitswert beim Team Stronach ist das Rekordtempo interner Raufhändel bereits ein Jahr nach dem Gründungstag und in der Nachwahlwoche.
Hinzu kommt die Abhängigkeit vom Parteigründer. Diese verhindert ein Achselzucken, es würden sich eben Frank Stronach als gekränkter Selbstdarsteller mit Milliardengewicht und seine Jasager, Überläufer, Glücksritter, Nicht-Kriegsgewinnler und Guru-Gläubige herumbalgen.
Ginge es allein darum, so haben sie das zwischen Lächerlichkeit und dem Kampf um persönliche Vorteile angesiedelte Gebaren vor ihren Wählern zu rechtfertigen. Doch betrifft die
Sache uns alle, weil dem Wort "Parteistreit" kein einheitlicher Begriff zugrunde liegt, um welche Organisation es geht.
Politische Parteien als Rechtsperson entstehen durch beim Innenministerium hinterlegte Satzungen mit Organen sowie Rechten und Pflichten der Mitglieder. Wenn irgendwer als Geldgeber mit fünf Gefolgsleuten plakativ ein besseres Österreich will, so genügt als Statut ein Schmierzettel. In Maschinenschrift besagt dieser bei Stronach achtseitig, dass der Obmann vulgo Frank die Macht hat, wichtige Funktionen zu besetzen und missliebige Personen hinauszuwerfen.
Landesparteien haben eigene Statuten, denen die Bundespartei zustimmen muss. Das hat wenig mit der Partei als wahlwerbende Gruppe, noch weniger mit der Partei als Parlamentsfraktion in Nationalrat und Landtagen sowie am allerwenigsten mit Regierungsämtern zu tun. Als Parteimitglied geschasste Abgeordnete behalten ihr freies Mandat. Landesräte wird Stronach genauso nicht los.
In Niederösterreich müssten die Abgeordneten der eigenen Partei den Antrag auf Abberufung Elisabeth Kaufmann-Bruckbergers stellen oder einer solchen ausdrücklich zustimmen. In Kärnten nicht, doch hätte die Nominierung für den Nachfolger Klaus Köfers vom abtrünnigen Stronach-Landtagsklub zu kommen. Womöglich mit Vorschlagsrecht Köfers, der nach Verlassen der Regierung sein Mandat zurückbekäme. In Salzburg wurde der Proporz abgeschafft, doch werden ÖVP und Grüne nicht mittels Koalitionsbruch Hans Mayr absetzen. Also kann Frank Stronach durch Rausschmisse und Kreditforderungen nur die Partei gängeln, und wird auf Parteivertreter in Parlament und Regierung Druck ausüben. Das führt zu demokratiepolitisch heiklen Fragen, von der Parteienfinanzierung bis zur Unabhängigkeit von Volksvertretern.
Soll jedoch der Gesetzgeber auf das Stronach'sche Tohuwabohu hin mit Hüftschüssen einer Neuregelung reagieren? Diese käme von fünf Parteien als kürzliche Wahlkonkurrenten des Anlassfalls. Das hat sowohl einen schalen Beigeschmack als auch sind Querelen des Team Stronach keine eiligen Sofortmaßnahmen wert.