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Alle Jahre wieder kommt die Debatte über die Pensionsreform

Allein mit einem späteren Antrittsalter für die Pension wird man die Misere unseres Pensionssystems nicht beseitigen können.

Marianne Kager

Mindestens ein Mal im Jahr bricht in unserem Land eine Diskussion über das viel zu "teure Pensionssystem" aus. Dabei kann man nicht behaupten, dass es in den letzten zehn Jahren keine Reformen gab. Schon 2003 wurden die künftigen Pensionen in den Pflichtversicherungen (ASVG, Gewerbetreibende, Bauern und Selbstständige) ganz erheblich gekürzt. Weitere Reformen folgten. Kein frühzeitiger Pensionsantritt mehr ohne Abschläge. Ab heuer zählt außerdem jedes Beitragsjahr bei der Durchrechnung, niedrige "Einkommensjahre" können nicht mehr ausgeschlossen werden. Und die bisherigen Maßnahmen zeigten durchaus Wirkung. So ist das effektive Pensionsalter im letzten Jahrzehnt um 2,4 (Männer) bzw. 1,1 Jahre (Frauen) gestiegen. Zugegeben, auch bei den Beamtenpensionen wurden Reformen beschlossen, doch sind hier die Übergangsfristen bis 2030 sehr lang.

Und dennoch reichen die Reformen nicht aus, um die Bundeszuschüsse von rund 8,6 Mrd. Euro bei den Pflichtversicherungen plus rund vier Milliarden Euro netto bei den Beamten in den Griff zu bekommen. Und die Reformvorschläge sind immer die gleichen: länger arbeiten, höhere Beiträge, weniger Pension, mehr Selbstvorsorge.

Doch ein Pensionssystem wie unseres, das auf einem Umlagesystem beruht, ist von einer Reihe von externen Einflüssen abhängig. Im Grunde funktioniert es immer dann gut, wenn die Zahl der Erwerbstätigen signifikant höher ist als jene der Pensionsbezieher. Durch ein höheres Pensionsantrittsalter kann nur der Nenner dieser Relation beeinflusst werden. Für den Zähler, die Erwerbstätigen, ist primär das Arbeitsangebot ausschlaggebend. "Länger arbeiten", um die Pensionssysteme zu entlasten, ist zwar ein Stellrad, nur dafür muss es auch ausreichend Arbeit geben. Doch gibt es diese? Angesichts der Arbeitslosenzahlen offensichtlich nicht. Ebenso ist es eine Tatsache, dass der (frühzeitige) Abgang in die Pension nicht immer ganz freiwillig ist. Abgesehen von Krankheit ist sanfter Druck vom Arbeitgeber inklusive goldener, oder auch nur vergoldeter Handshakes eine weitverbreitete Methode, ältere Arbeitnehmer in die Pension zu verabschieden. Und was ist mit jenen Fällen, in denen älteren Arbeitnehmern gekündigt wird? Wie ist ihre Chance für den Wiedereinstieg in das Berufsleben?

Zudem löst ein höheres Pensionsantrittsalter noch nicht das Problem, dass die Zuschüsse des Bundes für die Pensionskassen höchst unterschiedlich sind. Der Zuschuss des Bundes für eine ASVG-Durchschnittspension (1066 Euro) beträgt 215 Euro pro Monat, für die eines Selbstständigen mit 1223 Euro Pension 555 Euro, und für einen Bauern 594 Euro (Pension 738 Euro). Hingegen beläuft sich der Zuschuss für eine durchschnittliche Beamtenpension (2400 Euro) auf rund 1125 Euro. Um hier Reformen anzugehen, braucht es politischen Mut.