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Hypo Alpe Adria: Je kreativer die Politik, umso teurer wird es

Die Regierung wollte eine Bank entschulden und dem Land Kärnten Haftungen ersparen. Jetzt ist ihre Reputation stark angekratzt.

Marianne Kager

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Hypo-Sanierungsgesetz vom Juli 2014 aufgehoben. Begründung: Weder ist es zulässig, dass der Gesetzgeber "willkürlich" ausgewählte Schuldtitel eines Unternehmens als ungültig erklärt, noch verfallen mit dieser Ungültigkeitserklärung Haftungen Dritter, im konkreten Fall die Garantien des Landes Kärnten.

Fast alle namhaften Juristen des Landes hatten vor dem Gesetz gewarnt. Warum hat die Regierung es dann trotzdem beschlossen? Rückblende auf das Frühjahr 2014: Damals behauptete ein Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums, ein Konkurs wäre günstiger als die Abwicklung der Bank mittels einer Bad Bank. Da damit nicht nur die Haftungen des Landes Kärnten von damals zirka zwölf Milliarden Euro schlagend geworden wären, sondern auch mit einem hohen Reputationsschaden für die Republik zu rechnen war, wurde diese Variante nach monatelanger Diskussion wieder verworfen. Es kam zu dem, was Experten seit Jahren forderten: Entzug der Banklizenz für die Hypo und Gründung einer Bad Bank namens Heta zur Verwertung der Aktiva. Gleichzeitig - angeblich um des Steuerzahlers "Geldbörse" zu schonen - beschloss man das nun aufgehobene Hypo-Sanierungsgesetz. Der damalige Finanzminister Michael Spindelegger verkündete stolz, dass eine neue EU-Richtlinie zur Gläubigerbeteiligung diese Vorgangsweise nun ermöglichte. Tatsächlich hatte das Hypo-Sanierungsgesetz mit zitierter EU-Richtlinie so viel wie gar nichts zu tun. Das wussten auch die Gläubiger, sie klagten und bekamen recht. Im Grunde ist/war das Hypo-Sanierungsgesetz nichts anderes als der Versuch, durch ein Spezialgesetz ein im Eigentum der Republik stehendes Unternehmen zu entschulden und in einem Aufwaschen auch gleich das Bundesland Kärnten von einem Teil seiner Hypo-Haftungen zu befreien. Das Resultat des Richterspruchs ist beachtlich: Schulden und Haftungen bleiben aufrecht, dafür ist die Reputation Österreichs als glaubwürdiger Schuldner jetzt angekratzt.

Doch man gibt noch nicht auf. Im Frühjahr - vielleicht in Vorahnung des VfGH-Urteils - wurde ein Moratorium mit darauf folgendem Schuldenschnitt für die Heta verkündet. Rechtsbasis ist ein neues Gesetz, das seit Jänner 2015 in Kraft ist. Auch diesmal bezieht man sich auf die EU-Richtlinie zur Gläubigerbeteiligung. Der Haken: Die Richtlinie gilt nur für Banken, deren Konkurs einen Finanzplatz gefährden könnte. Das heimische Gesetz betrifft aber die Heta, die seit Juli 2014 keine Bank mehr ist und daher auch keinen Finanzplatz in Gefahr bringen kann!

Klagen der Gläubiger wegen nicht konformer Umsetzung von EU-Recht folgten prompt. Dass sie recht bekommen, ist durchaus wahrscheinlich. Damit würden sich die Ratings für Banken und Gebietskörperschaften verschlechtern, Finanzierungskosten steigen, der Ruf als Schuldner erneut beschädigt und die Schulden bleiben. Sollte man nicht vielleicht doch die Suche nach kreativen Lösungen sein lassen - und dafür die besten Köpfe auf die optimale Verwertung noch vorhandener Heta-Vermögenswerte ansetzen? Den Steuerzahler würde es freuen.