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Hypo, oder wie man den Verlust für den Steuerzahler maximiert

Das Hypo-Sondergesetz soll 900 Mill. Euro bringen. Aber der Schaden für den Steuerzahler und den Ruf der Republik ist viel höher.

Marianne Kager

Erst ließ sich Finanzminister Josef Pröll von der Bayrischen Landesbank bei der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria offenbar über den Tisch ziehen. Das war und ist teuer. Dann verweigerte Ministerin Maria Fekter die von den Hypo- Verantwortlichen geforderte Schaffung einer "Bad Bank" (Abbauanstalt). Das kostete die die Bank beziehungsweise den Steuerzahler laut Experten ca. 2 Mrd. Euro. Schließlich brach Finanzminister Michael Spindelegger eine Diskussion über die Insolvenz der Bank vom Zaun, mit der Begründung, der Steuerzahler dürfe nicht allein die Kosten tragen. Mit dem Ergebnis, dass die Insolvenz den Steuerzahler noch teurer gekommen wäre als die "Bad Bank". Nur so nebenbei hat man durch die Diskussion auch die Reputation der Republik als Eigentümerin der Hypo und die des Finanzplatzes beschädigt. Und nun das Hypo - Sondergesetz, mit dem man Gläubiger an den Kosten des Hypo-Debakels zu beteiligen will.

Wie soll das funktionieren und wo liegen die Probleme? Laut dem Finanzminister ist das Sondergesetz die vorweggenommene Umsetzung einer EU Richtlinie. Doch diese EU-Richtlinie zur Gläubigerbeteiligung nimmt besicherte Verbindlichkeiten von der Anwendung aus (Artikel 44). Das Hypo-Sanierungsgesetz setzt daher nicht eine EU-Richtlinie um, sondern ist ein österreichisches Sondergesetz, mit dem im Nachhinein Forderungen einer verstaatlichten Bank als nichtig erklärt werden sollen, ohne dass sie insolvent ist. Der Schuldenschnitt betrifft auch nachrangige Anleihen, die vor 2007 begeben wurden, die mit einer Haftung des Landes Kärnten ausgestattet sind und nach österreichischem Recht als mündelsicher gelten.

Da das Hypo-Gesetz keine Vorkehrungen trifft, wie mit Haftungen Dritter bei einem Schuldenschnitt außerhalb des Konkursrechtes umzugehen ist, verfallen auch die Haftungen für die betroffenen Anleihen, jene Kärntens.

Man entschuldet eine verstaatlichte Bank und den Garantiegeber Land. Und das alles rückwirkend. Reaktion auf den Finanzmärkten: Österreichs Regierung steht nicht mehr zu den Haftungen der Länder, diese werden so de facto wertlos. Und die Ratingagenturen stufen drei Bundesländern und elf Banken zurück.

Man trifft auch nicht Spekulanten, sondern Inhaber von Lebensversicherungen und Bezieher von Zusatzrenten. Man verteuert die Finanzierungskosten der Länder und nachgelagerter Institutionen sowie jene der Banken und ihrer Kunden. Die geschätzten Kosten sind 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, die alle treffen und jede Menge Klagen. Der "Gewinn" für die Hypo und indirekt für den Staat unter 900 Mill. Euro. Ein teures Sondergesetz zur Rettung der Hypo.