Versicherungsleistungen sozial zu staffeln, ist groß in Mode. Jüngstes Beispiel ist die Pensionserhöhung für kommendes Jahr, bei der das umgekehrte Versicherungsprinzip zum Tragen kommt: Wer wenig eingezahlt hat, bekommt die volle Inflationsabgeltung; wer viel eingezahlt hat, bekommt sie nicht.
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