Artikel 1. Österreich ist eine sozialdemokratische Republik. Ihrem Volk geht das Verfassungsrecht nie aus.
Artikel 2. Österreich ist ein Bundes-SPÖ-Staat. Der Bundes-SPÖ-Staat wird gebildet aus den selbständigen Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, der Wien-Holding ...