Soll die Stadt die Anwaltskosten für Heinz Schaden und zwei Spitzenbeamte im Zuge des Swap-Verfahrens übernehmen? Diese Frage beantworteten SPÖ, ÖVP und Bürgerliste im Juli 2016 mit Ja. Und daran taten sie gut. Denn Bürgermeister und Beamte handeln für die Stadt. Sie müssen sicher sein können, dass sie Rechtsschutz genießen, wenn sie für ihr Handeln angezeigt, angeklagt oder anderweitig gerichtlich verfolgt werden. Ansonsten könnte jeder Querulant, der zum Prozessieren aufgelegt ist, Politiker und Beamte in den Ruin treiben. Das Prinzip der Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber jenen, die in ihrem Namen handeln, muss auch für das Swap-Verfahren gelten.
So weit, so einsichtig - im Prinzip.
Der Teufel liegt im Detail des Beschlusses, mit dem der Stadtsenat im Juli 2016 die Kostenübernahme garantierte.
Detail Nummer 1: Der formelle Beschluss zur Kostenübernahme erfolgte erst, nachdem die Neos lästige, aber, wie sich jetzt herausstellt, berechtigte Fragen gestellt hatten. Und bereits rund 500.000 Euro an Kosten entstanden waren.
Detail Nummer 2: Die Kostenübernahme erfolgte in Form eines Blankoschecks. Es wurden keine Limits über die maximale Gesamthöhe von Anwaltskosten eingezogen. Die Beschuldigten erhoben Einsprüche sonder Zahl, und jeder einzelne schlägt zu Buche. Seit 2013 liefen so 1,24 Millionen Euro an Verfahrenskosten auf, die die Stadt zum allergrößten Teil zahlen muss.
Ein letztinstanzliches und rechtskräftiges Urteil liegt noch in weiter Ferne. Die Causa wird zum OGH nach Wien gehen. Gesetzt den Fall, es bliebe bei einer Verurteilung wegen Untreue oder Beihilfe dazu, sieht die Sache aber wieder anders aus. Dann kann nicht einfach argumentiert werden, der Steuerzahler solle für Anwaltskosten aufkommen, die aus einer Straftat resultieren. Würden Politiker so einen Beschluss fassen, machten sie sich womöglich selbst der Untreue schuldig.
Womit wir bei Detail Nummer 3 sind: SPÖ, ÖVP und Bürgerliste haben im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung eine Regresspflicht beschlossen - als Kann-Bestimmung. Dieses Hintertürchen werden sie aus Selbstschutz rasch durch eine Muss-Formulierung schließen.
Diese Details sind typisch für die - je nach Ansicht - politische Kultur oder Unkultur, welche in den vergangenen Jahren in der Stadtregierung herrschte. Zunächst wollte außer den Neos niemand über die heikle Causa Anwaltskosten reden, die dem Bürgermeister verständlicherweise unangenehm war. Als es nicht mehr anders ging, wurde die Kostenübernahme nachträglich per Beschluss sanktioniert.
Und dann wurde dieser Beschluss aus falsch verstandener Solidarität mit den Betroffenen so problematisch formuliert, dass die Sache nun noch schlimmer ist: Die Kosten, die Schaden und Co. im schlimmsten Fall zurückzahlen müssen, sind höher, als sie sein müssten; die Steuerzahler fühlen sich geschröpft; und insgesamt entstand wieder ein Eindruck, der dem Image von Politikern und Beamten nicht gerade förderlich ist.