Die Kölner Silvesternacht mit den erschreckenden Übergriffen auf Frauen hat Auswirkungen, nicht nur auf das Verhältnis der Europäer zu den Zuwanderern aus arabischen und nordafrikanischen Ländern. Jetzt sollen diese Ereignisse auch noch Folgen haben dafür, was in Deutschland als Werbung gezeigt werden darf und was nicht.
Der deutsche Justizminister Heiko Maas stellt zunächst einen Zusammenhang her zwischen allzu offenherziger, ja gar sexistischer Werbung und dem fatalen Verhalten einiger Zuwanderer. Das klingt verdächtig nach einer Verlagerung von Verantwortlichkeit, wonach nicht der Grapscher verantwortlich sei für das Grapschen, sondern der Produzent jenes Werbeplakats, auf dem allzu viel nackte Haut für ein neues Automodell, einen Mixer oder Wischmopp wirbt. Nach dieser Lesart hätte der Grapscher ja fast keine Möglichkeit mehr gehabt, seine Hände bei sich zu behalten.
An diesen Vorfällen hängt Maas dann den Plan auf, den Deutschen eine legal verbindliche Richtschnur anzubieten, welches "Geschlechterbild" sie zu haben hätten. Der Kampf gegen sexistische Darstellungen von Frauen verdient Unterstützung. Auch das Ringen gegen den sinnfreien Einsatz von Busen, Bein und Po zur Verkaufsförderung verdient unseren Beistand. Wie aber ein deutscher Minister gesetzlich verankern will, welches Bild sich die Menschen von den Geschlechtern machen sollen, bleibt schleierhaft.
Das könnte nur funktionieren, indem erstens der Staat als Vormund auftritt, der jedem sofort auf die Finger klopft, der das "falsche" Geschlechterbild vermittelt. Wobei sich gleich einmal die Frage stellt, wer denn das "richtige" Geschlechterbild definiert. Sodann braucht der Vormund Staat eine Legion von Beamten, die das neue Gesetz vollziehen, mehrere zusätzliche Kohorten von Richtern, die all die Prozesse führen, die sich aus der Aktivität des strengen Vormunds ergeben, und für all das zusammen noch einmal mehr Geld, als er ohnehin schon aus den Taschen seiner Bürger zieht.
Wer weiß, vielleicht fällt dem Vormund Staat dann auch noch ein zu regulieren, welches Geschlechterbild in der Literatur zulässig ist, im Film und im Theater. Dann greift die väterlich-staatliche Zensur wohl auch auf Schillers "Glocke" zu, in der die Frauen auf die Mutterrolle fixiert werden. Oder er streicht gleich einmal den Satz von den "Weibern", die in derselben Ballade "zu Hyänen" werden.
Der Versuch, das "richtige" Geschlechterbild per Gesetz zu verordnen, wird ebenso scheitern wie die Absicht, dem Wind die Richtung vorzuschreiben. Aber das kümmert ja den professionellen Nachtwächter nicht, der sich da als Justizminister geriert.