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Salzburgs neue Wohnbauförderung 2025: Eigentum jetzt attraktiver und schneller erreichen

Wohnraum finanzieren mit Förderung: Die neue Salzburger Wohnbauförderung soll die Schaffung von Eigentum erleichtern. Vor allem beim Mietkauf soll es schneller und günstiger gehen. Das Zuschlagssystem wird abgeschafft.

Eigentum wird künftig verstärkt gefördert.
Eigentum wird künftig verstärkt gefördert.

Anfang Oktober hat die Salzburger Landesregierung ihr neues Modell für die Wohnbauförderung vorgestellt. Ein zentraler Eckpunkt der neuen Wohnbauförderung ist demnach die Stärkung des Eigentums. Dieses wird mit einem Direktzuschuss gefördert und ist abhängig von der Familiensituation. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung der privaten Kreditnehmer gelegt und Zuschüsse zur laufenden Kreditrückzahlung werden gewährt (Annuitätenzuschüsse).

Die Wohnbauförderung wird erstmals als Steuerungsmittel für Nachverdichtung und Bestandssanierung wirken. Das ist besonders für jene interessant, die bei einem Haus anbauen wollen. Sie können in Zukunft eine Sanierungsförderung für das Bestandsgebäude beantragen und erhalten zusätzlich den Direktzuschuss für die Förderung des neuen Anbaus.

Im gemeinnützigen Bereich wird das Zuschlagspunktesystem abgeschafft und durch einen fixen Förderbetrag von rund 2500 Euro je geschaffenen Quadratmeter Wohnfläche ersetzt.

Mietkauf wird einfacher

Mit dem Modell "Mietkauf 2.0" soll der Sprung in das selbstständige Wohnen gerade jungen Erwachsenen und Familien wieder aus eigener Kraft gelingen. Der Finanzierungsbeitrag zu Beginn bei Mietkaufwohnungen für Grund- und Aufschließungskosten wird um 50 Prozent reduziert. Das heißt, die künftigen Mieter müssen am Anfang weniger Eigenmittel investieren. Die restlichen 50 Prozent werden erst beim tatsächlichen Kauf der Wohnung fällig.

Die Bewohner zahlen eine günstigere Miete, da es sich um gemeinnützige Wohnungen handelt, und haben so die Chance, Eigenmittel anzusparen. Die Wohnbeihilfe muss bei einem Kauf nicht mehr zurückgezahlt werden.

Erstmals nach fünf Jahren haben die Bewohner die Option zum Kauf der Wohnung. Der Kaufpreis errechnet sich aber nicht mehr nach dem Verkehrswert, sondern orientiert sich an den Baukosten und den restlichen Grund- und Aufschließungskosten. Eine weitere Unterstützung: Beim Kauf kann nochmals ein Direktzuschuss für das Eigentum beantragt werden.

Ein Förderanspruch ergibt sich bei Miete und Eigentum jeweils aufgrund der Haushaltsgröße und eines maximal möglichen Netto-Haushaltseinkommens. Beantragen können die neue Wohnbauförderung Österreicher oder EU-Staatsbürger. Drittstaatsangehörige müssen bei der Anerkennung für eine geförderte Mietwohnung eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

- Seit fünf Jahren dauerhaft in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

- Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben: jedenfalls 24 Monate in fünf Jahren oder bei längerem Aufenthalt 60 Monate.

- Deutschkenntnisse mindestens auf A2-Niveau.

Gleichstellung bei wachsenden Familien

Ebenso neu ist, dass unverheiratete Paare mit dem Gesetzespaket mit verheirateten Paaren bei der Einordnung als wachsende Familien gleichgestellt werden. Damit haben sie die gleichen Ansprüche bei geförderten Mietwohnungen oder für die Kaufförderung wie Verheiratete oder Verpartnerte.

Vom neuen Wohnbauförderungsgesetz sollen vor allem die Salzburgerinnen und Salzburger profitieren, weil die erhöhten Einkommensgrenzen mehr Personen den Zugang ermöglichen und dadurch angespannte Familienbudgets entlastet werden.

Zusätzlich wird das Gesamtsystem für alle Beteiligten berechenbarer, weil das komplizierte Ab- und Zuschlagspunktesystem wegfällt. Verwaltungstechnisch genügt es zukünftig beispielsweise, das Einkommen in der Sozialabteilung zu überprüfen. Es muss nicht nochmals in der Wohnbauabteilung erhoben werden.

Die neue Wohnbauförderung ist derzeit in Begutachtung und soll noch heuer im Landtag beraten und dann als Gesetz beschlossen werden. Ziel ist ein Inkrafttreten mit Jänner 2025.

Insgesamt werden kommendes Jahr rund 200 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die finale Budgetierung erfolgt im Rahmen der Budgetverhandlungen.

Raumordnung neu

Neu ins Salzburger Raumordnungsgesetz kommt, dass in ausgewiesenen "Siedlungsschwerpunkten" bei Umwidmungen von Flächen ab 2000 Quadratmetern vorab die Nutzung des künftigen Baulands vertraglich vereinbart werden muss. Diese Verträge werden zwischen Gemeinden und Grundeigentümern abgeschlossen. Weiters sollen die Gemeinden mit überörtlicher Funktion - laut Landesentwicklungsprogramm 2022 - bis 2030 auch ihre bereits bestehenden Baulandwidmungen in dieser Größenordnung auf ihre Eignung für den Bereich förderbarer Wohnbau hin überprüfen und auf Basis dieser Prüfung entsprechend ausweisen.

Zusätzlich machen Änderungen im Baurecht die Errichtung günstiger. Die Landesregierung geht von einer Baukostensenkung von 10 bis 15 Prozent aus.