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Wohnbau im Baurecht: Neue Wohngebäude ohne Grundstückskauf

Baurecht statt Kauf: Immer öfter errichten Bauträger neue Wohngebäude auf fremdem Grund.

Bevor die Bagger auffahren, muss geklärt sein, was am Ende der Laufzeit passiert.
Bevor die Bagger auffahren, muss geklärt sein, was am Ende der Laufzeit passiert.

Baugrundstücke sind nicht nur in Salzburg, sondern in ganz Österreich rar. Wenn es welche gibt, dann sind sie meist (zu) teuer. Ein Ausweg aus der Misere ist das Bauen (und Wohnen) im Baurecht. Dabei behält ein Besitzer seinen Grund, überlässt ihn aber für einen vereinbarten Zeitraum einem Bauträger und erhält dafür im Gegenzug jährliche finanzielle Abgeltungen.

"Diese Praxis wird zwar mehr, aber auf einem sehr niedrigen Niveau", weiß Wolfgang Maislinger vom Immobilienbüro Hölzl & Hubner, das alljährlich alle Grundbuchsveränderungen am Bezirksgericht Salzburg unter die Lupe nimmt. "In der Stadt Salzburg gab es 2023 und 2024 überhaupt keinen Wohnungsneubau im Baurecht", sieht Maislinger in seinen Unterlagen. 2024 gab es acht Wohnungsverkäufe aus dem Bestand, neun Parkplätze im Neubau und drei Gewerbeobjekte, die auf einem Baurecht fußen. 2023 waren es überhaupt nur drei Bestandswohnungen, vier Parkplätze und zwei Gewerbeobjekte.

Baurecht stärkt mittlere Wohnbauprojekte

"Wohnbau im Baurecht findet man vor allem außerhalb der Stadt", sagt Maislinger. "Etwa in Elixhausen, Seekirchen oder Straßwalchen." Während im Luxussegment Baurecht überhaupt keine Rolle spielt, ist es im mittleren Segment im Flachgau attraktiv. "Das ist ja eine Finanzierungsfrage." Einige Bauträger hätten sich darauf spezialisiert.

"Baurecht hat vor allem den Vorteil, dass auch die volle neue Wohnbauförderung dort gilt", bestätigt Georg Grundbichler, Geschäftsführer von Salzburg Wohnbau. Der gemeinnützige Bauträger setzt schon seit Jahren auf Baurechtsgrundstücke, einerseits im Wohnbau, andererseits für Gemeinden bei kommunalen Bauten wie Kindergärten oder Schulen.

Vertrag regelt Baurechtsgrund-Nutzungspreis

Grundlage ist das Baurechtsgesetz, das den Umgang mit solchen "Superädifikaten" regelt. "Es wird ein Vertrag geschlossen, der üblicherweise zwischen 30 und 100 Jahren läuft", erzählt Grundbichler. "Der Bauträger agiert, wie wenn es sich um ein eigenes Grundstück handelt, muss es aber am Ende wieder zurückgeben." Das sei natürlich ein Nachteil, wenn einem das Grundstück nicht dauerhaft gehört. Hat die Genossenschaft das Grundstück gekauft, darf sie dafür einen Mietzinsanteil einheben. "In der Stadt Salzburg liegt der Höchstwert dafür bei zwei Euro pro Quadratmeter, im Lungau liegt der Wert bei 1,2 Euro." Steht das Gebäude auf Baurechtsgrund, liegt der Wert bei 1,6 Euro.

In der Miete ist der Eigengrundanteil von derzeit zwei Euro fix mit jährlich zwei Prozent indexiert. Bei einem Bau im Baurecht liegt der weiterverrechnete Baurechtszins bei maximal 1,6 Euro, dieser Wert ist aber nach dem VPI indexiert. "Das ist natürlich eine ungewisse Komponente", sagt der Experte. Allerdings seien die Erhöhungen auf einer so niedrigen Basis, dass sie für den Mieter, die Mieterin kaum spürbar sind. In Summe mache es für Mieterinnen und Mieter also finanziell kaum einen Unterschied, ob man eine gemeinnützige Mietwohnung hat, die im Baurecht errichtet wurde oder auf Eigengrund der Genossenschaft.

Baurecht bietet Vorteile, bleibt aber teuer

"Am Anfang ist es günstiger zu finanzieren."
Georg Grundbichler
Geschäftsführer Salzburg Wohnbau

Anders ist die Situation bei Wohnungseigentum, das auf Baurecht steht. Der Vorteil ist, wie erwähnt, dass dafür die Wohnbauförderung in gleichem Maße gilt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Anfangsinvestition niedriger ist, weil ja der Grundkostenanteil wegfällt. Grundbichler: "Über die Laufzeit gerechnet ist es in Summe aber teurer als bei einem Grundkauf." Denn der VPI-indexierte Baurechtszins läuft bis Vertragsende. "Wenn wir uns entscheiden können, ob wir kaufen oder im Baurecht bauen, bevorzugen wir deshalb immer den Kauf." Warum gibt es dann die Baurechtsmöglichkeit überhaupt? "Viele Eigentümer wie die Bundesforste, die Kirche oder die Gemeinden verkaufen grundsätzlich nicht", sagt Grundbichler.

Wohnungseigentum nach Laufzeit klären

Zu klären ist auch, was mit dem Wohnungseigentum nach Ende der Laufzeit passiert. "Je mehr man sich dem Ende nähert, umso mehr verliert die Wohnung an Wert", gibt der Experte zu bedenken. Denn wer kauft schon eine Wohnung für zehn Jahre? Üblicherweise muss schon zu Beginn festgelegt werden, was mit den Gebäuden und dem Wohnungseigentum nach Vertragsende geschieht. "Da besteht die Möglichkeit, das Wohnungseigentum zu verlängern, oder aber es fällt an den Grundstückeigner zurück." Dieser "Heimfall" kann aber auch damit verknüpft sein, dass der Grundeigentümer eine gewisse Abschlagszahlung leisten muss. Grundbichler: "Es ist die Frage, ob die Wohnung nach so langer Zeit noch steht."