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Erste mögliche Anklage gegen René Benko rückt näher

Anklagebehörde übermittelt Vorhabensbericht ans Justizministerium.

Erste Anklage gegen Benko steht im Raum
Erste Anklage gegen Benko steht im Raum

In der Causa Signa könnte schon bald eine erste Anklage gegen den insolventen Firmengründer René Benko erhoben werden. Seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erging ein Vorhabensbericht an das Justizministerium, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Details nannte die Anklagebehörde nicht. Allerdings wird ein Vorhabensbericht nur bei wichtigen Schritten der Ermittlungsbehörde verfasst. Dieser wird nun von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium geprüft. Weil Benko in Untersuchungshaft sitzt, muss der Bericht rasch bearbeitet werden. Dass die WKStA in dem durchaus komplexen und verworrenen Verfahren gegen Benko nach der spektakulären Signa-Pleite bereits nun eine Anklage vorlegen könnte, zeigt, dass die Korruptionsjäger aus solchen Endlosverfahren à la Grasser gelernt haben. Früher hätte man einen kompletten Verfahrenskomplex fertig ermittelt, nun haben sich die Korruptionsjäger offenbar einen Aspekt herausgepickt und wollen diesen rasch abschließen.

In welchem Teilaspekt die Ermittlungen bereits so weit fortgeschritten sind, ist offiziell nicht bekannt. Insidern zufolge waren allerdings die Vorwürfe zur Verdachtslage der betrügerischen Krida nach der Signa-Insolvenz am weitesten vorangeschritten. Konkret soll Benko laut WKStA unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verheimlicht haben. René Benko steht demnach "im Verdacht, die Befriedigung von Gläubigern im Ausmaß von mehr als 10 Millionen Euro verhindert bzw. geschmälert zu haben". So solle Benko Vermögenswerte wie z. B. Bargeld, teure Uhren und wertvolle Manschettenknöpfe, hochpreisige Schusswaffen, Einrichtungsgegenstände, einen Luxussportwagen und weitere Wert- und Gebrauchsgegenstände verborgen haben. "Darüber hinaus soll der Beschuldigte den Haftungsfonds für die Gläubiger durch Schenkungen und sachlich nicht gerechtfertigte Mietvorauszahlungen und Anzahlungen sowie das Verschweigen eigener Forderungen geschmälert haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Rund um die Signa-Pleite laufen allerdings noch zahlreiche strafrechtliche Ermittlungen zu zahlreichen Vorwürfen. So geht es etwa um mutmaßlichen Investmentbetrug betreffend Projekt Bahnhofsplatz München, Untreue wegen des Verkaufs der Gardasee-Villa (Villa Eden Gardone) oder den Corona-Förderungsbetrug bei Benkos Chalet N in Lech.

Neue Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft

Zudem wurde bekannt gegeben, dass in vier weiteren Strängen rund um die Signa-Pleite ermittelt wird. Die neuen Ermittlungsstränge betreffen den Vorwurf der Untreue, des Käuferbetrugs und der Gläubigerbegünstigung. Letztere wirft die Staatsanwaltschaft Benko und weiteren "noch unbekannten Tätern" rund um ein Darlehen der Ingbe Stiftung an die Signa Prime in Höhe von rund 15 Mill. Euro vor. Den Kredit soll die Gesellschaft der Stiftung zurückgezahlt haben, obwohl die Signa Prime zu diesem Zeitpunkt bereits insolvent gewesen war. Die Ingbe Stiftung soll dadurch als Gläubigerin begünstigt und andere benachteiligt worden sein. Benko soll Verantwortliche der Signa Prime "zu dieser Tat bestimmt haben".

Fragen um Nutzung der Luxusresidenz Chalet N

Bei weiteren Ermittlungen geht es um die Nutzung der Luxusresidenz Chalet N. Hier soll die Eigentümergesellschaft Räumlichkeiten der Immobilie in Lech am Arlberg zu günstig an Benko und Signa-Unternehmen vermietet haben - nämlich zu Konditionen unter den Selbstkosten. Der dadurch bei der Eigentümergesellschaft eingetretene Schaden soll bei mehr als 1,5 Millionen Euro liegen. Gegen Verantwortliche der Eigentümergesellschaft sowie gegen Benko als "faktischen Machthaber" wird wegen Untreue ermittelt.

Vorwurf des Käuferbetrugs

Darüber hinaus sollen bei einem Wohnbauprojekt der "Wohnen am Belvedere Management GmbH" in Wien die Käuferinnen und Käufer von Eigentumswohnungen getäuscht und zur Zahlung von überhöhten Kaufpreisen verleitet worden sein. Ein Mitarbeiter der Signa-Gruppe soll hier einen zu hoch verrechneten Pauschalbetrag vorgespiegelt und dessen Begleichung eingefordert haben. Insbesondere die Projektgesellschaft soll dadurch unrechtmäßig bereichert worden sein und der mutmaßliche Schaden die strafgesetzliche Wertgrenze von 300.000 Euro übersteigen. Ermittelt wird in diesem Strang wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges.

Verdacht der Untreue durch "unvertretbare" Kreditvergabe

Der vierte seitens der WKStA neu kommunizierte Strang dreht sich um den Verdacht der Untreue zu Lasten der Signa Holding. Konkret sollen Verantwortliche der Holding dem Unternehmen eines damaligen Beraters der Signa-Gruppe ein wirtschaftlich nicht vertretbares Darlehen über rund 17 Millionen Euro zu nicht fremdüblichen Konditionen gewährt und ausbezahlt haben. Das Darlehen soll zum Kauf eines Privathauses des damaligen Signa-Beraters gedient haben. Die Verantwortlichen sollen vom besagten Signa-Berater sowie von René Benko zu dieser mutmaßlichen Untreuehandlung bestimmt worden sein.

Benkos Anwälte weisen alle Vorwürfe stets zurück, für Benko und alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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