Die Regierungsparteien haben am Donnerstag wie erwartet das neue Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung beschlossen. Bei all dem Getöse um den Zwölf-Stunden-Tag sei ein Punkt kaum beachtet worden, sagt Heimo Typplt, Leiter der Rechtsabteilung der Salzburger Arbeiterkammer. "Das neue Gesetz bringt die generelle Freigabe der Sonntagsarbeit." Denn geregelt sei künftig, dass an vier Wochenenden oder Feiertagen gearbeitet werden dürfe, das aber nicht pro Betrieb, sondern pro Mitarbeiter. "Das heißt, sobald ich 13 Mitarbeiter habe, kann ich künftig sieben Tage die Woche durcharbeiten", erklärt Typplt. Denn jeder Mitarbeiter habe dabei dann nur vier Mal im Jahr Dienst.
"Die Tür Richtung Sonntagsarbeit wird damit geöffnet", bestätigt Walter Pfeil, Arbeitsrechtsexperte der Uni Salzburg. Er sieht aber Einschränkungen: Gibt es einen Betriebsrat, muss der zustimmen. Ansonsten brauche es Einzelvereinbarungen, die könne der Mitarbeiter ablehnen. "Das Risiko wird aber Richtung Arbeitnehmer abgeschoben, der sich gegen die Sonntagsarbeit wehren muss." Eine Hürde sei auch, dass "vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf" gelten müsse. Ausgenommen ist im Übrigen der Handel, genauer gesagt der "Verkauf". "Im Großhandel oder im Lager dürften wir auch sonntags arbeiten", wundert sich Handelsobmann Peter Buchmüller.