Jetzt ist es fix: Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes stimmen einer Neuverhandlung ihrer Gehälter für 2026 zu, nennen dafür aber eine Reihe von Bedingungen und setzen, wie sie selbst sagen, „rote Linien“. Alles andere wäre eine große Überraschung gewesen. Denn die Regierung hat offiziell und öffentlich um diese Neuverhandlung gebeten. Dies abzulehnen, wäre einem Affront gleichgekommen. Die Vorgängerregierung hat den öffentlich Bediensteten – dazu gehören Verwaltungsbedienstete ebenso wie Lehr- und Personalkräfte sowie Polizistinnen und Polizisten – für 2026 noch eine Erhöhung zugestanden, die 0,3 Prozentpunkte über der Inflationsrate liegt. Dies würde rund 3,3 Prozent mehr Gehalt bedeuten. Jetzt wird neu verhandelt, die neue Regierung will einen deutlich niedrigeren Abschluss und droht mit Nulllohnrunden für 2027 und 2028 im öffentlichen Dienst. Insider gehen davon aus, dass die Gewerkschaft beim aktuellen Abschluss nachgeben wird und einen Abschluss spürbar unter der Inflationsrate schluckt, dafür aber für die zwei Folgejahre auf Zugeständnisse der Regierung pocht.
Nulllohnrunden für 2027 und 2028 „völlig inakzeptabel“
Ziel sei eine tragfähige und gerechte Lösung, so die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes (GÖD) und Younion, die für die Gemeindebediensteten zuständig ist. Beide betonen, dass erst die Verhandlungen zeigen würden, welche Angebote die Dienstgeberseite vorlege, und dass diese kritisch geprüft würden. GÖD-Chef Eckehard Quin hält fest: „Der öffentliche Dienst ist unverzichtbar für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Nulllohnrunden für 2027 und 2028 sind zutiefst ungerecht und völlig inakzeptabel.“ Man sei bereit, über alternative Lösungen zu sprechen. Eine Vereinbarung zur Gehaltsentwicklung komme aber nur dann infrage, wenn sie faire Lösungen für alle Kolleginnen und Kollegen sicherstelle. Quin betont außerdem, dass Gesprächsbereitschaft nicht mit Nachgiebigkeit verwechselt werden darf: „Wir gehen ergebnisoffen in diese Verhandlungen.“
„Einseitige Aufkündigung der getroffenen Vereinbarung kommt nicht infrage“
Younion-Vorsitzender Christian Meidlinger ergänzte: „Unser Auftrag ist es, die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, Städten, Gemeinden und der gesamten Daseinsvorsorge zu vertreten. Entscheidend ist allein, welchen Nutzen eine Gehaltsvereinbarung für alle Kolleginnen und Kollegen bringt. Ihre Leistungen sind unverzichtbar für das öffentliche Leben und dafür verdienen sie faire monetäre Anerkennung und Wertschätzung. Das einseitige Aufkündigen einer bereits getroffenen Vereinbarung kommt nicht infrage.“