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E-Card-Gebühr wird verdoppelt und Pensionisten müssen zahlen: So wird das Sozial- und Gesundheitsbudget saniert

Belastungspaket mit höheren Krankenkassenbeiträgen für Senioren, Bildungskarenz-Aus und Einfrieren von Sozialleistungen. Im Gesundheits- und Sozialbereich wird massiv gespart.

E-Card-Gebühr wird verdoppelt.
E-Card-Gebühr wird verdoppelt.

Die Kostenschraube im Gesundheits- und Sozialbereich wird schärfer angezogen als bisher bekannt. Einen Hebel, den das Sozialministerium dabei benutzt, ist die E-Card-Gebühr. Diese ist im November zu bezahlen und wird automatisch vom Gehalt abgezogen. 62 Millionen Euro flossen dadurch vergangenes Jahr an die Österreichische Gesundheitskasse. Nun wird diese Gebühr praktisch verdoppelt. Statt 13,80 Euro (2024) werden ab diesem November 25 Euro für die E-Card verrechnet. Und die Ausnahmen, wer diese E-Card-Gebühr nicht entrichten muss, werden eingeschränkt. Zum Handkuss kommen dabei wieder die Pensionistinnen und Pensionisten, die bisher von dieser Gebühr befreit waren. Ab Herbst 2026 werden ihnen die 25 Euro ebenfalls automatisch von ihrem Bezug abgebucht. Dabei sind die Seniorinnen und Senioren eine Personengruppe, der die Regierung bereits zuvor kräftig in die Geldtasche greifen wird. So werden die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten von 5,1 auf sechs Prozent hinaufgesetzt. All dies sind Maßnahmen, die vor allem der ÖGK helfen. Die Gesundheitskasse, bei der mehr als sieben Millionen Österreicher versichert sind, kämpft mit großen Finanzproblemen. Für dieses Jahr ist ein Minus von 900 Millionen Euro prognostiziert. Zusätzlich zu den Mehreinnahmen, die ihr der Staat zukommen lässt, hat die Kasse ein internes Sparpaket geschnürt, bei dem auch die Leistungen für die Versicherten reduziert werden. Im Gegenzug wird die Rezeptgebühr nicht erhöht und die Grenze, bis zu der die Gebühr bezahlt werden muss, auf 1,5 Prozent des Bruttojahresgehalts gesenkt.

Aber nicht nur im Gesundheitsbereich, auch bei vielen anderen Sozialleistungen steht die Regierung auf der Bremse. In den kommenden beiden Jahren sollen diese nicht mehr automatisch an die Inflation angepasst werden. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa das Pflegegeld und das Krankengeld. Auch die Sozialhilfe soll weiterhin erhöht werden. Die automatische Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation war eine Maßnahme, die die vergangene ÖVP-Grünen-Regierung erst beschlossen hatte. Eine der größten Einsparungen ist die bereits beschlossene Abschaffung der Bildungskarenz und ihre Neuregelung. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, diese bis 1. Jänner 2026 zu erarbeiten. Grund für diese Maßnahme: Die Kosten für die Bildungskarenz sind enorm gestiegen, die Anforderungen, die für die Gewährung der beruflichen Weiterbildung gestellt wurden, waren eher gering. Bei der neuen Bildungskarenz sollen zum einen die Anwesenheitspflicht verschärft und das Mindeststundenausmaß auf 20 Wochenstunden erhöht werden. Zum anderen wird es eine verpflichtende Bildungsberatung geben. Und die Bildungskarenz darf nicht mehr direkt nach der Elternkarenz angetreten werden. Dazwischen müssen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung liegen.