Die im Zusammenhang mit der Inseraten-Korruptionsaffäre rund um die ÖVP und Alt-Kanzler Sebastian Kurz festgenommene Meinungsforscherin Sabine B. ist enthaftet worden. Wie die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag der APA mitteilte, wurde kein Antrag auf U-Haft gestellt.
"In der Inseratenaffäre liegen bei der vor kurzem festgenommen Person, die zum Zeitpunkt der Festnahme angenommenen Haftgründe nicht mehr vor", sagte ein WKStA-Sprecher. Deswegen habe die WKStA vor Ablauf der 48 Stunden-Frist keinen U-Haft-Antrag gestellt. Auf die Frage, ob es seit der Festnahme grundsätzlich weitere Ermittlungsschritte von der WKStA gegeben habe, meinte der Sprecher, dass in diesem Ermittlungsstadium die Ermittlungen nicht still stünden, "weitere Zwangsmaßnahmen jedoch nicht gesetzt wurden".
Sabine B. war am Dienstagmorgen an ihrer Privatadresse wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden, wobei die Festnahmeanordnung ein Richter bewilligt hatte. Im Anschluss soll sie der APA zufolge im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vernommen worden sein. Dass seit der Festnahme kaum gesicherte Informationen nach außen drangen, nährte in Anwaltskreisen Spekulationen, B. könne sich womöglich auf die Kronzeugen-Regelung eingelassen haben und umfassend aussagen. Belege in diese Richtung gab es Stand Mittwochabend aber nicht.