Österreich muss sparen: Was jetzt alles teurer wird - ein Überblick
"Jeder und jede wird die Budgetsanierung spüren" - das hatte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bereits bei der Präsentation seines Budgetplans am Dienstag betont. Was künftig tatsächlich teurer wird. Und wo der und die Einzelne das am deutlichsten spüren werden.

Das Klimaticket wird deutlich teurer
Wer Österreich am liebsten mit der Bahn erkundet, wird dafür künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn beim Klimaticket wird nicht nur die Gratisversion für 18-Jährige abgeschafft, sondern auch eine Preiserhöhung über der Inflationsrate vollzogen - und zwar in zwei Schritten, zum 1. August 2025 und zum 1. Jänner 2026. Ab August kostet das Klimaticket für ganz Österreich dann 1300 statt wie bisher 1095 Euro. Ab dem 1. Jänner klettert der Preis sogar auf 1400 Euro. Die ermäßigte Version kostet statt 821 ab August 975. Mit nächstem Jänner steigt der Preis dann auf 1050 Euro.
E-Card-Gebühr wird fast um das Doppelte erhöht
Ebenfalls erhöht wird die E-Card-Servicegebühr, sie steigt beinahe um das Doppelte von 13,8 auf 25 Euro. Außerdem müssen auch Pensionistinnen und Pensionisten künftig mehr zahlen. Die Gebühr wird nämlich auf Pensionisten ausgeweitet. Bis dato war diese Gruppe von ihr ausgenommen.
Deutliche Preiserhöhung für Reisepass, Führerschein und Co.
Kräftig anheben wird die Regierung auch die Gebühren für Dokumente wie Reisepass, Führerschein und Personalausweis. Die Kosten waren seit 2011, also fast 15 Jahre lang, nicht erhöht worden und sollen nun um die Inflation seit der letzten vollständigen Gebührenvalorisierung 2011 erhöht werden - was insgesamt eine Steigerung um 48,2 Prozent bedeutet.
Wer einen neuen Reisepass beantragen muss, zahlt ab Juli damit nicht mehr 75,9 Euro, sondern 112 Euro. Die Kosten für einen neuen Führerschein klettern von 60,5 auf 90 Euro. Für einen Personalausweis muss man künftig 91 statt 61,5 Euro hinblättern.
Wer anders heißen will, muss künftig mehr zahlen
Den Namen ändern oder eine Staatsbürgerschaft beantragen? Auch das wird künftig teurer. Wer künftig anders heißen will als bisher, muss nun 567 Euro statt wie bisher 382,6 entrichten. Für einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bezahlt man nunmehr 163 statt 125,6 Euro. Übrigens: Auch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte verteuert sich von 74,4 auf 110 Euro, der Waffenpass von 118,4 auf 175. Angepasst werden jeweils auch die Konsulargebühren.
Auch Raucher tragen zur Budgetsanierung bei
Eine schlechte Nachricht für alle Raucherinnen und Raucher: Auch Zigaretten werden künftig teurer werden. Denn bei der Tabaksteuer werden steuerliche Anpassungen vorgenommen - das gilt nun auch für Tabak zum Erhitzen. Das soll heuer 50 Millionen und nächstes Jahr sogar 100 Millionen Euro einbringen. Auch die Anhebung von Wettgebühren bringt dem Staat ab nächstem Jahr zusätzliche 100 Millionen Euro an Einnahmen: Die Wettgebühr wurde im April von zwei auf fünf Prozent angehoben.
Photovoltaik, E-Autos und Gerichtsgebühren: Welche Begünstigungen fallen weg?
Nicht nur viele Kosten sollen steigen - es werden künftig auch einige Begünstigungen wegfallen. Etwa für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikmodulen. Hier muss man schon seit April mehr Geld in die Hand nehmen, denn die ursprünglich bis Ende 2025 geplante Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung und Installation von PV-Modulen wurde vorzeitig beendet. Die Maßnahme sorgt heuer für 175 Millionen Euro mehr im Budget.
Gefallen ist mit April auch die Befreiung für Elektro-Kfz von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese orientiert sich nun am durchschnittlichen Steuerniveau von Pkw mit Verbrennungsmotor.
Auch Scheidungen werden teurer
Und auch die Gerichtsgebühren stiegen mit April um 23 Prozent. Betroffen sind die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen. Eingaben beim Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof verteuern sich um 100 auf 340 Euro.