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Regierung einigt sich auf Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 - bis zu 1000 Euro Strafe

Bis zum Schluss wurde intensiv verhandelt, nun ist es fix: Mädchen unter 14 dürfen an öffentlichen wie privaten Schulen ab dem Sommersemester kein Kopftuch mehr tragen. Bei mehrfachem Verstoß soll es empfindliche Verwaltungsstrafen setzen. Weiters ist geplant, durch gezielte Projekte das Bewusstsein von Burschen zu stärken, was die Gleichberechtigung angeht. FPÖ und Grüne signalisieren Zustimmung.

Die Regierung hat sich auf ein Kopftuchverbot geeinigt.
Die Regierung hat sich auf ein Kopftuchverbot geeinigt.

Die Regierung hat sich nach letzten zähen Verhandlungen auf ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 geeinigt. Das verkündete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach dem Ministerrat - flankiert von den Klubchefs der SPÖ und der Neos, Philip Kucher und Yannick Shetty. Der Entwurf des Gesetzes, das im Laufe des Tages in Begutachtung geht, soll in sechs Wochen vom Nationalrat beschlossen und mit Beginn des zweiten Schulsemesters im Februar 2026 in Kraft treten. "Es geht um den Schutz von Kindern, um die gleichen Chancen für alle Mädchen in Österreich. Ein Kind gehört nicht hinter einem Kopftuch versteckt", sagte Plakolm. Warum die Altersgrenze mit 14, also inklusive der achten Schulstufe, eingezogen wird: Mit 14 beginnt die Mündigkeit und damit auch die Religionsmündigkeit.

"Diesmal ist es keine Einzelmaßnahme"

Plakolm betonte, dass man sich intensiv mit Experten abgestimmt habe. Der Gesetzesentwurf ziele vor allem auf das Kindeswohl ab und sei flankiert von einer Reihe an Maßnahmen. Insofern sei sie auch überzeugt, dass das Kinderkopftuchverbot diesmal halten werde. Zur Erklärung: 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof das 2019 bereits einmal beschlossene Kopftuchverbot (damals nur bis zum Ende der Volksschule) aufgehoben. "Diesmal ist es keine Einzelmaßnahme, sondern in ein umfassendes Maßnahmenpaket eingebettet", sagte Plakolm. Um die Mädchen zu stärken, aber auch um die Burschenarbeit auszubauen, das Bewusstsein für die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu stärken und "um Gruppendruck abzubauen und klare Regeln gegen selbsternannte Sittenwächter zu schaffen", so die Ministerin.

Zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe im Extremfall vorgesehen

Im Fall eines Verstoßes ist ein abgestuftes Verfahren vorgesehen: Zunächst muss die Schulleitung das Gespräch mit der betroffenen Schülerin suchen. Im Rahmen des Gesprächs wird ein Informationsschreiben an die Erziehungsberechtigten übermittelt, in dem über das Verbot informiert wird. In weiterer Folge werden die Bildungsdirektion und die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet. Fruchtet alles nichts, setzt es Verwaltungsstrafen in der Höhe von 200 bis 1000 Euro für die Eltern. Auch eine zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe ist im Extremfall vorgesehen.

Bezug nimmt die Regierung unter anderem auf Studienergebnisse aus Frankreich, die zeigen, dass die Konsequenz eines solchen Verbots nicht der Rückzug muslimischer Mädchen aus dem Bildungssystem ist, sondern "eine Verbesserung ihrer schulischen Leistungen und eine nachweislich integrationsfördernde Wirkung durch weltoffenere Geisteshaltungen zur Folge hat", wie es im Ministerratsvortrag heißt.

Sinneswandel bei SPÖ, Neos und Grünen

Apropos: 2019 hatten sowohl SPÖ als auch Neos gegen das Kopftuchverbot von Türkis-Blau gestimmt. Seither habe sich Österreich verändert, erklärte Neos-Klubchef Shetty: Das Kopftuch in der Schule sei keine Randerscheinung mehr. Auch die FPÖ, die seit jeher ein Kopftuchverbot fordert, und die Grünen signalisieren Unterstützung. Damit hätte das Gesetz eine breite Mehrheit und könnte vor dem Verfassungsgerichtshof nicht mehr angefochten werden. Klubchefin Sigrid Maurer zum grünen Sinneswandel: Dass Kinder zum Kopftuchtragen gezwungen würden, sei in Schulen unterdessen ein echtes Problem. Es gelte, diesen "Fehlentwicklungen entgegenzutreten". Protest kam hingegen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft, das das Kopftuchverbot strikt ablehnt.