Viele Frauen nahmen sie in Anspruch, ÖVP und FPÖ wollten sie abschaffen und der Rechnungshof kritisierte ihre Ausgestaltung: die Bildungskarenz. Mit 1. April wurde das bisherige Modell aus Spargründen abgeschafft. ÖVP und FPÖ hatten die Bildungskarenz bei ihren Regierungsverhandlungen ins Visier genommen und kein Alternativmodell geplant. Die Dreierregierung will nun die Bildungskarenz ersetzen. Im Ministerrat hat sich die Regierung am Mittwoch auf ein Nachfolgemodell unter dem Titel "Weiterbildungszeit" geeinigt. Die neue Regelung wird mit 1. Jänner 2026 kommen und bis zum heurigen Sommer im Detail ausgearbeitet sein. Insgesamt stehen für die "Weiterbildungszeit" 150 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Abgewickelt wird es vom AMS. Fix ist jetzt schon, dass Kriterien strenger sein sollen als bei der bisherigen Bildungskarenz. Es soll laut Ministerratsbeschluss eine "strengere Kontrolle, Meldepflicht und Erfolgsnachweise inkl. Möglichkeit zur Rückforderung" geben.
Ein großer Teil der Kosten für die Bildungskarenz, die sich zuletzt schon auf 650 Millionen im Jahr beliefen, machten Personen aus, die diese geförderte Ausbildung direkt an die Elternkarenz anschlossen. Diese Möglichkeit entfällt künftig, wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im Pressefoyer nach dem Ministerrat kundtat. Künftig müssen mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung dazwischen liegen. Voraussetzung, die Weiterbildungszeit anzutreten, ist zudem, dass man beim entsprechenden Dienstgeber schon ein Jahr beschäftigt war bzw. zwölf Monate während der zwei Jahre vor dem Antritt. Eine Altersgrenze gibt es weiterhin nicht.
Bildet man sich außerhalb des eigenen bisherigen Tätigkeitsbereichs weiter, ist eine vorherige Beratung verpflichtend. Zudem sollen die Ziele der Fortbildung festgeschrieben werden.
Will man sich universitär fortbilden, müssen weiterhin 20 Wochenstunden geleistet werden. Jedoch soll durch noch näher definierte Klarstellungen sicher gestellt werden, dass diese möglichst auch in Präsenz absolviert werden. Gibt es Betreuungspflichten, müssen nur 16 Wochenstunden erbracht werden. Bei den geforderten ECTS-Punkten sind es ebenfalls 20, 16 bei Betreuungspflichten. Bisher mussten nur acht Punkte nachgewiesen werden.