"Wir wollen, dass die Menschen länger gesund in Beschäftigung bleiben." Mit diesen Worten leitete Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Montag die Präsentation der nächsten Reformschritte im Pensionssystem ein: die Einführung der sogenannten Teilpension ab kommendem Jahr. Hand in Hand geht das mit einer Einschränkung der beliebten, aber kostenintensiven Möglichkeit der Altersteilzeit, die im Vorjahr von rund 36.500 Menschen in Anspruch genommen wurde und die nun schrittweise bis zum Jahr 2029 verkürzt wird. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll noch diese Woche in Begutachtung gehen.
Altersteilzeit wird mit der Teilpension harmonisiert
Konkret ist geplant, dass die Altersteilzeit im Endausbau - also ab 2029 - längstens drei Jahre, bevor die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension oder das Regelpensionsalter erreicht sind, in Anspruch genommen werden kann. Derzeit ist das frühestens fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters möglich. Das heißt, dass die Altersteilzeit künftig mit dem System der neuen Teilpension harmonisiert wird - die Altersteilzeit also nur so lange in Anspruch genommen werden kann, solange noch kein (vorzeitiger) Pensionsanspruch besteht. Alle anderen Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit (das AMS übernimmt einen Teil des Lohnausgleichs, der Arbeitgeber muss der Altersteilzeit zustimmen) bleiben unverändert. Ebenso die bis 2029 ohnehin auslaufende Blockzeitvariante.
Einerseits bereits Pension beziehen, andererseits noch weiterarbeiten
Worum geht es also bei der Teilpension? Es ist ein Vorhaben, auf das sich die Koalitionsparteien im Regierungspakt verständigt haben und das die Möglichkeit schafft, dass man ab dem Moment, zu dem man (vorzeitig) pensionsberechtigt ist, einen Teil des Pensionskontos schließen kann - und für diesen Teil auch Pension bezieht. Zugleich arbeitet man aber noch in Teilzeit. Und zwar im Ausmaß einer Arbeitszeitreduktion, die mindestens 25 Prozent betragen muss (und maximal 75 Prozent). Der Vorteil: kein "Alles-oder-nichts-Prinzip" mehr in der Pensionsversicherung, etwa im Rahmen der Korridorpension, bei der zuletzt der Zugang erschwert wurde (möglich ab 61, ab 2026 ab 63 Jahren), aber auch im Rahmen der Langzeitversichertenpension (möglich ab 62 Jahren) oder der Schwerarbeiterpension (möglich ab 60 Jahren). Die Teilpension ist laut Sozialministerin auch ein Schritt in Richtung Anhebung des faktischen Pensionsalters (es liegt derzeit bei Männern bei 61,5 Jahren).
Wie funktioniert's?
Ein Beispiel für die Teilpension: Ein Mann erfüllt im Alter von 63 den Anspruch für die Korridorpension, seine Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto beträgt 3000 Euro. Statt mit Abschlägen voll in Pension zu gehen, reduziert er seine Arbeitszeit um 50 Prozent. Aus dem geschlossenen Teil des Kontos wird die Teilpension gebildet - also von der Hälfte der 3000 Euro, sprich 1500 Euro. Davon werden die Abschläge für die Korridorpension für die zwei verbleibenden Jahre, die zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters fehlen, abgezogen (5,1 Prozent pro Jahr). Macht unterm Strich 1347 Euro Teilpension, die monatlich ausbezahlt wird.
Mit dem verbliebenen Teil der Gutschrift wird das Pensionskonto ganz normal weitergeführt. Für jene 50 Prozent, die er nach wie vor im Erwerbsleben steht, zahlt er auch weiter ins Pensionskonto ein. Wenn der Mann mit 65 Jahren ganz in Pension geht, dann für diesen Teil der Pension ohne Abschläge. Die endgültige Pension ergibt sich in Folge aus der Summe der Teilpension und jenem Teil der Pension, der aus dem noch offenen Kontoteil berechnet wird.
Teilpension soll in den kommenden beiden Jahren rund 600 Millionen Euro bringen
Im Sozialministerium schätzt man, dass rund 10.000 Menschen pro Jahr die Teilpension in Anspruch nehmen werden. In Summe soll das 2026 197 Millionen Euro bringen, 2027 402 Millionen Euro. Bei der Altersteilzeit rechnet man mit Einsparungen in der Höhe von 59 Millionen Euro (2026) und 89 Millionen Euro (2027).
Wann kommt der Nachhaltigkeitsmechanismus?
Wie die Sozialministerin mitteilte, liegt man auch bei den Verhandlungen über die Einführung eines gesetzlichen Nachhaltigkeitsmodus in den Endzügen. Einen solchen hatten die Neos als kleinste Regierungspartei in den Koalitionspakt hineinreklamiert. Dieser Modus sieht vor, dass, wenn bis 2030 der entsprechende Budgetpfad nicht eingehalten werden kann, verpflichtend Gegenmaßnahmen unternommen werden müssen. Laut Schumann könnte es auch da noch vor dem Sommer einen Beschluss geben. Selbst wenn der Gesetzesentwurf zu Teilpension und Co. noch diese Woche eingebracht wird, bleiben nur zwei Wochen für die Begutachtung. Anfang Juli steht bereits der Beschluss im zuständigen Ausschuss an. Das ist denkbar knapp. Im Sozialministerium begründet man dies damit, dass sich andernfalls die Vorbereitungen für ein Inkrafttreten der Neuerungen am 1. Jänner 2026 nicht mehr ausgehen würden.