Die Idee, für gewisse Verfahren Laienrichter aus der Bevölkerung einzusetzen, ist lobenswert. Dem Berufsrichter gleichgestellt,
bereichern sie das Rechtssystem um eine zusätzliche Perspektive. Weniger verständlich ist eine unfreiwillige Ernennung. Mit dem Amt geht eine hohe Verantwortung einher. Fraglich, ob jeder unfreiwillig Schöffe auch in vollem Ausmaß engagiert ist. Bedenkt man die Tragweite der Funktion, ist dieses System durchaus hinterfragbar.