Zehn Schüsse sind am späten Mittwochabend in dem Wohnhaus in Wals-Siezenheim gefallen. Das gab die Polizei am Freitag bekannt.
Im Bericht der Ermittler heißt es: "Nachdem er am 5. Mai 2021, gegen 23:30 Uhr zum Haus der 50-Jährigen gefahren war, kam es dort zu einem vorerst verbalen Streitgespräch mit der 76-Jährigen. Da diese ihn in weiterer Folge körperlich attackiert haben soll, zog er seine Faustfeuerwaffe und schoss damit aus kurzer Distanz auf die Frau." Drei Projektile trafen die 76-jährige Frau. Sie war auf der Stelle tot.
Danach gab er - laut Polizei aus ihm unerklärlichen Gründen - Schüsse auf seine ehemalige Lebensgefährtin ab. Sieben Projektile trafen die 50-jährige Frau. Auch sie war auf der Stelle tot.
Ein Motiv für die Schreckenstaten konnte oder wollte der Salzburger bei den ersten Einvernahmen nicht nennen.
Nach der Tat flüchtete der Mann mit seinem Pkw auf direktem Weg zum Wolfgangsee. Von dort führte er mehrstündige Gespräche mit Angehörigen und der Polizei, wobei er den Ablauf der Tat schilderte und einen Suizid ankündigte. Den Polizisten gelang es in diesen Gesprächen, ihn zu lokalisieren und von seinen Suizidabsichten abzubringen, sodass er in den Morgenstunden des Donnerstag von Kräften des Einsatzkommandos Cobra widerstandlos festgenommen werden konnte. Die beiden mitgeführten Faustfeuerwaffen - Pistolen der Marke Glock - sowie eine größere Menge Munition wurden sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Obduktion der Leichen und die richterlich bewilligte Festnahme des Beschuldigten an. Bei den Obduktionen, welche noch am 6. Mai 2021 vorgenommen wurden, stellten die Gerichtsmediziner die Schussverletzungen als Todesursachen fest. Der 51-jährige Beschuldigte zeigte sich bei seiner Vernehmung am 6. Mai 2021 grundsätzlich geständig. Er wird nach Abschluss aller Maßnahmen am 7. Mai 2021 in die Justizanstalt Salzburg überstellt.
- Der Beschuldigte war nach Angaben der Polizei rechtmäßig im Besitz der beiden Faustfeuerwaffen und in Ausübung seiner Tätigkeit als Detektiv zum Führen der Waffen berechtigt. Der 51-jährige Beschuldigte galt, trotz zahlreicher, zumeist seiner beruflichen Tätigkeit geschuldeter polizeilicher Amtshandlungen, gerichtlich als unbescholten.



