Zielsetzung des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Wohlbefinden ist gegeben, wenn das Tier keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleidet - so die Definition zum Tierschutzgesetz.
Wer kennt sie nicht, die Schilder "Babykatzen zu vergeben", die vor vielen Bauernhöfen stehen. Süße kleine Kittens, die oft sogar verschenkt werden. Doch dass es selbige nicht geben dürfte, wissen leider nur wenige.
Grundsätzlich ist es ja schon als nett zu bezeichnen, wenn sie verschenkt werden. Doch was passiert mit denen, die keine Familie finden? Mal darüber nachgedacht? Viele landen in Kartons und werden ausgesetzt, zum Beispiel am Parkplatz des Gollinger Wasserfalls (siehe nebenstehende Geschichte). Werden sie gefunden und ins Tierheim gebracht, haben sie Glück. Werden sie nicht gefunden, verenden sie elendiglich. Man könnte von vorsätzlicher Tötung sprechen. Entlaufen sie in den Wald, sterben sie oft an Infektionen oder anderen Krankheiten.
Wieder kann man von vorsätzlicher Tötung sprechen. Werden sie, wie es zu Zeiten unserer Großeltern leider gang und gäbe war, "entsorgt", wie auch immer, muss man von vorsätzlicher Tötung sprechen. Nein, Tierleid zu verursachen, ist kein Kavaliersdelikt.