Ein Landwirt in einer Flachgauer Gemeinde verfügt über mehr als 10.000 Quadratmeter unbebautes Bauland. Mit dem Infrastrukturbereitstellungsbeitrag, der im Land Salzburg 2024 erstmals fällig wurde, muss der Grundbesitzer nun jährlich knapp 16.000 Euro bezahlen - oder die Fläche bebauen lassen. Um die Abgabe zu reduzieren, sollen Teilstücke nun in Grünland umgewidmet werden.
Wer Bauland hortet, soll zur Kasse gebeten werden. Darauf zielt der Beschluss des Raumordnungsgesetzes aus 2018 der damaligen schwarz-grünen Landesregierung ab. Für Bauland ab 501 Quadratmetern, das seit 2018 unbebaut ist, muss je nach Gemeinde und Flächengröße ein Infrastrukturbereitstellungsbeitrag (IBB) bezahlt werden.
Zahlen von 70 der 119 Gemeinden liegen vor
Für das erste Abgabenjahr 2023 hatten die Betroffenen bis 15. Mai 2024 erstmals eine Abgabenerklärung an die Gemeinde zu leisten. Bislang liegen dem Land Salzburg als Aufsichtsbehörde die Zahlen von lediglich 70 der 119 Gemeinden vor. Es wurden bisher gesamt etwa 6200 Verfahren im Zusammenhang mit der Abgabe eingeleitet. Dies führte zu rund 3950 erlassenen Bescheiden. Die Einnahmen liegen gesamt in den 70 Gemeinden bei etwa 1,4 Millionen Euro.
In 3826 Fällen wurde Eigenbedarf angemeldet. Grundbesitzer können für sich oder pro Kind oder Enkelkind (egal welchen Alters) bis zu 700 Quadratmeter Bauland für den Eigenbedarf anmelden. Die Abgabe ist dann erst nach 15 Jahren, also ab 2033, zu bezahlen.
119 Anträge auf Rückwidmungen
In den 70 Gemeinden sind gesamt 119 Anregungen auf Rückwidmungen eingebracht worden. Das sei genau der Effekt, der mit der Abgabe erzielt werden solle, sagt Wohnbau- und Raumordnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ). "Denn Rückwidmung bedeutet, dass an anderer Stelle Bauland ausgewiesen werden kann. Die Gemeinden können mittels Raumordnungsverträgen eine rasche Nutzung für Wohnbau bewirken." Ein Beispiel, wo etwa ein größeres Wohnbauprojekt durch die Einhebung der Abgabe realisiert wird, ist beim Land noch nicht aufgeschlagen.
In den Gemeinden wurde nun der Verwaltungsaufwand abgefragt. Ortschefs hatten zuletzt über "viel Aufwand bei wenig Ertrag" gesprochen. Die Unterschiede sind hier sehr hoch, wie Zauner beschreibt. Von 40 Stunden Arbeitszeit bis zu 500 Stunden. Er geht davon aus, dass der Aufwand von Jahr zu Jahr geringer werde.
Zauner: Beitrag "kein wirtschaftlicher Mehrwert für Gemeinden"
Die Einnahmen aus dem IBB müssten für aktive Bodenpolitik oder Infrastruktureinrichtungen verwendet werden. Zauner räumt ein, dass der Beitrag "keinen wirtschaftlichen Mehrwert für die Gemeinden" habe. Für ihn seien die 1,4 Millionen Euro in 70 Gemeinden (im Schnitt 20.000 Euro pro Gemeinde) eine "beachtliche Summe".
Das Land hat im Herbst 2023 die unbebauten Baulandflächen in den 119 Gemeinden erheben lassen. Am meisten verzeichnete die Stadt Salzburg mit mehr als 80 Hektar, gefolgt von Wals-Siezenheim und Saalfelden am Steinernen Meer mit je mehr als 31 Hektar. In Seekirchen am Wallersee sind 24,2 Hektar unbebautes Bauland ausgewiesen. 130 Grundbesitzer sind angeschrieben worden, wie ÖVP-Bgm. Konrad Pieringer sagt. Etwa 70 Prozent der Fälle seien bearbeitet. Bis Ende Jänner wolle man die Daten beim Land einmelden. Drei Anträge für Umwidmungen habe es bisher gegeben. "Die Einnahmen halten sich in Grenzen."
"Mobilisierungseffekt hält sich derzeit noch in Grenzen"
Auch der Halleiner Ortsplaner und Architekt Christian Salmhofer berichtet aus dem Austausch mit Gemeinden, dass der bürokratische Aufwand mit der Abgabe generell als hoch beschrieben werde. "Es gibt viele Ausnahmen, die Erträge sind gering." Es gibt sehr wohl einzelne Umwidmungen in Grünland, wie er bestätigt. "Aber meist sind es nur wenige Quadratmeter, nur so viele, dass man unterhalb des Grenzwertes liegt - und im nächsten Jahr wieder unter dem Radar verschwindet. Der Mobilisierungseffekt hält sich derzeit noch in Grenzen." Das könne sich in den nächsten Jahren zwar steigern, meint Salmhofer, "die Abgabe ist gut gemeint, aber zum jetzigen Zeitpunkt zu wenig scharf." Er geht davon aus, dass das Land die Abgabenhöhe anheben müsste, um mehr Wirkung zu erzielen. "Es ist ein Rechenbeispiel: Wenn die Wertsteigerung des brachliegenden Baulandes höher ist als die Abgabe, wird man diese weiter bezahlen."
Evaluation ab Mitte des Jahres
Zauner will noch nicht über Verschärfungen sprechen: "Wir schauen uns das in Ruhe an. Eine Evaluation soll es ab Mitte des Jahres geben - gemeinsam mit der Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe, die ebenfalls erstmals für 2023 von den Gemeinden eingehoben wird.
Im Landtagausschuss am Mittwoch ist über den IBB debattiert worden. Der grüne LAbg. Simon Heilig-Hofbauer hält die Abgabe für eine gute Idee, "aber die Zahlen zeigen, dass es Nachschärfungen braucht". Der Antrag der KPÖ plus zur Verkürzung der Befristung beim Eigenbedarf für Bauland ist von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden.
Daten und Fakten: Wie hoch ist die Abgabe für unbebautes Bauland?
Im Jahr 2018 ist der Infrastrukturbereitstellungsbeitrag (IBB) im Land Salzburg eingeführt worden. Die Abgabe ist in Paragraf 77b des Raumordnungsgesetzes geregelt. Gezahlt wird ab 501 Quadratmetern unbebautes Bauland.
Bis 1000 Quadratmeter Bauland sind in Tarif 1 (nur Stadt Salzburg) 1400 Euro pro Jahr fällig. In Tarif 2 sind es 1260 Euro in den Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Oberndorf, Neumarkt, Saalfelden, Seekirchen, St. Johann und Zell am See sowie die an die Stadt Salzburg angrenzenden Gemeinden. In Tarif 3 sind es 1120 Euro in den übrigen Gemeinden im Flachgau und Tennengau. In Tarif 4 (sonstige Gemeinden des Pinzgaus, Pongaus, Lungaus) sind 860 Euro fällig.
Ab 1001 Quadratmetern verdoppeln sich die Höhen der Abgaben und sind nach Baulandgröße gestaffelt bis zu 5600 Euro für bis zu 3100 Quadratmeter. Je weitere angefangene 700 Quadratmeter steigt die Abgabe zwischen 860 und 1400 Euro.