Um illegalen Vermietungen in städtischen Wohnungen einen Riegel vorzuschieben, will sich die Stadt-SPÖ in Salzburg am Wiener Modell orientieren. Dort werden Wohnungen, die der Stadt gehören, an die Buchungsplattform Airbnb gemeldet. Diese dürfen nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2022 nicht auf der Plattform gelistet werden, wie Sozialstadträtin Andrea Brandner (SPÖ) schildert. So sollen künftig auch die 1716 Wohnungen der Stadt Salzburg an Airbnb übermittelt werden. Darüber hinaus wolle man prüfen, inwieweit sich dieser Schutz auf gemeinnützige Wohnungen erweitern lasse, bei denen die Stadt das Vergaberecht habe. Das wären 10.000 Wohnungen in der Stadt und 30.000 Wohnungen im Bundesland.
Aktuell gebe es keine Verdachtsfälle, unter den aktuell 576 registrierten Kurzzeitvermietungen in der Stadt Salzburg scheint nach Angaben Brandners keine Wohnung der Stadt auf. "Das ist präventiv, wir wollen günstigen Wohnraum schützen. Außerdem werden so Ressourcen der Stadt geschont, weil diese Wohnungen nicht überprüft werden müssen."
Aktuell läuft die Überprüfung folgendermaßen ab: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnung auf Kurzzeitvermietungsplattformen anbieten wollen, müssen sich beim Abgabenamt der Stadt melden, um eine Registrierungsnummer zu erhalten. Das Baurechtsamt wiederum ist im Anschluss daran für die Kontrollen zuständig. Nach Auskunft von Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP), deren Ressort für die Kontrollen zuständig ist, betraf auch keiner der 82 Strafanträge wegen illegaler Vermietung eine Wohnung der Stadt Salzburg. Bislang sei nur ein Fall bekannt, bei dem eine städtische Wohnung untervermietet wurde - allerdings nicht touristisch und nicht über Airbnb. Als Eigentümervertreterin der städtischen Wohnungen sei Stadträtin Brandner zuständig, betont Unterkofler. "Im Jahr 2021 hat die ÖVP die Anfrage gestellt, wann die Daten an Airbnb weitergeleitet werden. Das hätte man längst tun können."