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Illegale Airbnb-Vermietungen in Salzburg führten zu 85 Strafanträgen

Unrechtmäßige Airbnb-Wohnungen in Salzburg aufzuspüren ist eine Mammutaufgabe. Die Meldepflicht zeigt aber Wirkung.

Seit Jänner 2020 muss laut dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz die Airbnb-Vermietung dem zuständigen Abgabenamt gemeldet werden.
Seit Jänner 2020 muss laut dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz die Airbnb-Vermietung dem zuständigen Abgabenamt gemeldet werden.

Von der Villa mit Pool über die Penthousewohnung bis zu einem Zimmer in der Salzburger Altstadt - das Angebot auf der Vermittlungsplattform Airbnb ist groß. 800 Objekte werden alleine in der Stadt Salzburg von Privatpersonen, aber auch gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern angeboten. "1600 Airbnb-Betten stehen somit 16.000 Gästebetten in der Hotellerie gegenüber", sagt Hotelier und Branchensprecher Georg Imlauer.

Airbnb-Vermietung in Salzburg: Rechtmäßigkeit und Kontrollen

Aber nicht jede Vermietung ist rechtens: Seit Jänner 2020 muss laut dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz die Airbnb-Vermietung dem zuständigen Abgabenamt gemeldet werden. Registriert sind von den etwa 800 Objekten in der Stadt Salzburg aber nur 576. Bei 164 davon laufe noch das Verfahren zur Überprüfung, heißt es vom Magistrat. Forderungen nach mehr Ressourcen werden laut: Nur drei Beschäftigte kümmern sich exklusiv um die Kontrollen. 85 Strafanträge sind bisher gestellt worden.

Herausforderungen bei der Kontrolle von nicht gemeldeten Kurzzeitvermietungen

Doch was ist mit jenen Vermietern, die sich nicht offiziell beim Stadtsteueramt melden? Ein aktives Suchen auf Plattformen durch Scheinbuchungen ist laut Auskunft der Behörde rechtlich nicht zulässig. Hier ist man also weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen - die aber zu einem Großteil im Sand verlaufen. 147 Anzeigen sind seit 2020 bei der Stadt Salzburg eingegangen. In 17 Fällen haben die Eigentümer rechtmäßig vermietet, sieben haben die Kurzzeitvermietung beendet. Vier Strafanträge sind gestellt worden. Und in 123 Fällen ist das Verfahren eingestellt worden, weil keine Vermietung festgestellt werden konnte. Dafür wäre ein Erwischen "in flagranti" - also etwa Touristen, die mit Koffern die Wohnung betreten - notwendig gewesen. Somit führen 83,7 Prozent der Anzeigen ins Leere. Im Vergleich dazu hat sich nach 311 Überprüfungen durch das Magistrat knapp die Hälfte (48,5 Prozent) dazu entschieden, die Vermietung einzustellen. Für Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP) bestätigt das, wie "effektiv die Umsetzung des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes ist".

Geldstrafen bis zu 25.000 Euro möglich

Für jene, die ihre Wohnung illegal vermieten, kann es teuer werden. "Bei einer Verwendung einer Wohnung entgegen den raumordnungsrechtlichen Vorgaben drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro", sagt Rechtsanwalt Sebastian Boecker von der Kanzlei Pallauf, Meißnitzer, Staindl & Partner. In einem aktuellen Fall am Landesverwaltungsgericht hat ein Eigentümer ohne baubehördliche Bewilligung seine Wohnung im August 2022 nachweislich an mehrere Gäste aus dem Ausland vermietet. Die Behörde hat eine Geldstrafe von 2500 Euro verhängt. Das Gericht entschied, dass es sich "zweifelsfrei um eine Zweckentfremdung der Wohnung" gehandelt habe. Die Beschwerde des Eigentümers wurde vom Gericht abgewiesen.

Wiederholungstäter und die Rolle von Airbnb

Wiederholungstäter gebe es in Salzburg nur eine Handvoll, wie es aus dem Büro Unterkoflers heißt. In einem Fall habe ein Eigentümer immer wieder probiert, unrechtmäßig zu vermieten. Insgesamt habe er 70.000 Euro an Strafen bezahlt. "Inzwischen hat die Person eingesehen, dass es keinen Sinn hat", sagt Büroleiter Alexander Reich. Haftet auch Airbnb? Die Plattform trete nur als Vermittlerin auf und gebe die Haftung ab, sagt Rechtsanwalt Stephan Kliemstein. Für Hotelier Imlauer ist ein "scharfes Vorgehen" notwendig, damit die Wohnungen für den Markt zur Verfügung stünden. Er sei mit der gesetzlichen Regelung "grundsätzlich zufrieden". Das Problem seien die illegalen Vermieterinnen und Vermieter und nicht die Onlineplattformen.

Gewerbliche Vermieter berichten von guter Auslastung

Vermieter, die gewerblich und rechtmäßig über Airbnb anbieten, sprechen anonym von einer guten Buchungslage und einer Auslastung von über 85 Prozent bei direkter Innenstadtlage. Ein Angebot aus der Salzburger Innenstadt legt die Motivation für eine private Vermietung offen: "Um die Inflation etwas abzufangen, haben wir die Vermietung begonnen." Vermietet wird nur das Kinderzimmer des Sohnes (13) - dieser schläft dann beim Vater. Sofern das Miet- und Eigentumsrecht das zulässt und die Wohnung registriert wurde, ist das auch zulässig.

Inflationsdruck als Motiv: Airbnb-Vermietung zur finanziellen Unterstützung

Dass aufgrund der Teuerung mehr Menschen vermieten, beobachtet auch Ellen Madeker von Airbnb: "Vier von zehn Gastgebern geben an, dass das zusätzliche Einkommen aus der Vermietung ihnen dabei hilft, über die Runden zu kommen." Airbnb beschäftigt aber nicht nur die Stadt Salzburg, sondern vor allem auch Tourismusorte wie Bad Gastein: "Unser Tourismusverband führt auf Basis der Plattform Kurtaxekontrollen durch", sagt Bgm. Gerhard Steinbauer (ÖVP). Oftmals unmöglich sei eine Sanktionierung bei der Kurzzeitvermietung von Zweitwohnsitzen. Airbnb bestätigt auf Anfrage, dass österreichweit 50 Prozent mehr Übernachtungen in ländlichen Gebieten verzeichnet werden als vor der Pandemie.

Kontroverse um Vermietungskontrollen

Die Kontrolle über die rechtmäßige Vermietung obliegt den Gemeinden. Der für Raumordnung zuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ) zeigt "Verständnis" dafür, dass die Gemeinden die Kontrollen nicht mit Nachdruck betreiben. "Das ist aufwendig und hat das ungute G'schmäckle des Schnüfflertums." Er wolle das Landesgesetz auf seine Anwendbarkeit hin prüfen: "Die gesetzlichen Bemühungen sind gut gemeint, aber praxisfern und rechtlich auf wackligen Beinen."

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