SN.AT / Salzburg / Politik / Salzburg

Gericht entscheidet: Illegale Airbnb-Vermietung gilt auch bei Geschäftsreisenden

Ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg stärkt dem strengeren Vorgehen der Stadt den Rücken: Es muss kein Tourist im klassischen Sinne sein, damit eine Vermietung illegal ist. Ein Salzburger musste zuletzt 2000 Euro an Strafe zahlen.

Über die Online-Buchungsplattform Airbnb können Wohnungen zur tageweise angeboten werden. In der Stadt Salzburg sind es mehr als 1000.
Über die Online-Buchungsplattform Airbnb können Wohnungen zur tageweise angeboten werden. In der Stadt Salzburg sind es mehr als 1000.

Die Begründung, dass eine Wohnung in der Stadt Salzburg aus beruflichen Zwecken tageweise vermietet wurde - ohne eine entsprechende touristische Widmung - gilt nun nicht mehr. Eine Verwaltungsstrafe von 2000 Euro musste ein Vermieter zahlen, der seine Wohnung im Stadtteil Schallmoos unrechtmäßig vermietet hatte. Es wurde vonseiten des Eigentümers jedoch Beschwerde erhoben, dass es sich "bei der verfahrensgegenständlichen Kurzzeitvermietung um keine touristische Vermietung gehandelt
habe". Der Gast habe sich beruflich in Salzburg aufgehalten, die Flugverbindung habe keine andere Planung erlaubt, somit sei die Person bereits einige Tage vor der Arbeitsaufnahme in der Stadt angereist.

Gast: "Bereits das dritte Mal in der Wohnung übernachtet"

Der besagte Gast stammt aus Portugal und konnte im Frühjahr 2023 bei einer behördlichen Kontrolle an der Wohnung angetroffen werden. Die Person gab folgende Bewertung für die Wohnung, übersetzt aus dem Englischen, ab: "Ich habe bereits das dritte Mal in dieser Wohnung übernachtet und es ist immer meine erste Wahl, wenn ich nach Salzburg komme - beruflich oder privat zum Urlaubmachen."

Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde nun zurück. Es tue nichts zur Sache, ob der Gast aus beruflichen oder privaten Zwecken dort nächtige, heißt es in dem Erkenntnis von Mitte Juli. "Die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit der damaligen touristischen Nutzung der Wohnung bestimmt sich nach der Regelung des Raumordnungsgesetzes, wonach eine touristische Nutzung von Wohnungen außerhalb von ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten in Bauten mit mehr als fünf Wohnungen nicht erlaubt war." Und: "Es liegt keine Bewilligung für eine touristische Nutzung vor." Die Strafe sei demnach angemessen. Der Strafrahmen für illegale Vermietung reicht immerhin bis zu 25.000 Euro. Legal ist selbstverständlich, eine Kurzzeitmiete im klassischen Sinne zu vereinbaren, also eine Wohnung an jemanden für ein bis zu sechs Monate zu beruflichen Zwecken zu vermieten.

Dankl: "Urteil stärkt der Stadt den Rücken"

"Mit den Kontrollen durch die Stadt tauchen immer neue Rechtfertigungen auf", schildert Vizebgm. Kay-Michael Dankl (KPÖ plus). "Es gibt vermehrt Fälle, in denen behauptet wird, die Wohnung sei nicht an Touristen, sondern an Geschäftsreisende vermietet worden. Dieses Urteil stärkt der Stadt nun den Rücken und hilft in ähnlichen Fällen." Man wolle die Information auch an andere Gemeinden weitergeben. Mitte September soll die Aktion scharf starten, bei der die Stadt gezielt illegale Vermietungen aufspüren will. Die KPÖ plus bringt zudem eine Landtagsanfrage ein, die offenlegen soll, wie viel das Land bisher an Strafen eingenommen hat - und wie die Gelder verwendet wurden.

SN Karriere