Das Versagen der Heimaufsicht ist laut dem Bericht der Volksanwaltschaft hausgemacht. Denn das Salzburger Pflegegesetz halte zwar die Sicherstellung einer "angemessenen, zielorientierten und planmäßigen Pflege" fest. Eine Legaldefinition der "angemessenen Pflege" enthalte das Salzburger Pflegegesetz aber nicht, kritisiert die Volksanwaltschaft.
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