In einer Mitteilung der Salzburg AG hieß es am Freitagnachmittag: "Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Salzburg aufgrund der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung aus formellen Gründen aufgehoben."
Inhaltliche Gründe werden nicht genannt, begründet wird dies mit der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Die Projektpartner Verbund und Salzburg AG prüfen derzeit die Auswirkungen dieses Entscheids und werden in den kommenden Tagen die weitere Vorgangsweise festlegen. Ziel ist es, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu erhalten.
Bis dahin werden auf der Baustelle Maßnahmen, die eine naturschutzrechtliche Bewilligung brauchen, eingestellt. Das sind laut Salzburg-AG-Sprecher Michael Frostel etwa "ökologische Maßnahmen an den Flussufern. Technische Maßnahmen, wie der Bau des Turbinengebäudes, sind nicht betroffen und gehen weiter." Die bisherigen Arbeiten wurden auf Basis einer aufrechten naturschutzrechtlichen Bewilligung durchgeführt.
Der offizielle Beginn der Bauarbeiten erfolgte Ende Juni 2023. Damals fielen noch markige Worte, vor allem wegen des rund 15 Jahre dauernden Bewilligungsverfahrens, das an die 250 verschiedene Auflagen vorschreibt. Standortbürgermeister Hubert Stock (ÖVP) sprach von einem "Sieg der Vernunft über den Öko-Fundamentalismus". Verbund und Salzburg AG stecken rund 100 Millionen Euro in das Projekt. 2025 soll es fertiggestellt sein. Welche zeitlichen Verzögerungen es nun gibt, ist völlig offen.
ÖVP-Kritik an Umweltanwaltschaft
Wolfgang Mayer, Klubchef der ÖVP im Salzburger Landtag, nahm die Entscheidung des Höchstgerichts zum Anlass, die Umweltanwaltschaft zu kritisieren: "Ich habe keinerlei Verständnis für die nun abermals durch die Landesumweltanwaltschaft erwirkten Verzögerungen bei einem Projekt von so wesentlicher Bedeutung. Im Rahmen der kommenden Ausschussberatungen wird das Verfahrensbeschleunigungsgesetz, das wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zum Inhalt hat, diskutiert werden und wir bekennen uns mit Nachdruck zu dieser Notwendigkeit. Hier geht es nicht darum, die Interessen des Naturschutzes auszuhebeln, sondern die Versorgungssicherheit der Menschen in Salzburg sicherzustellen."
FPÖ: "Energieversorgung bedroht"
FPÖ-Landeschefin und LH-Stellvertreterin Marlene Svazek erklärte: "Die ideologisch motivierten Handlungen der LUA haben nicht nur regelmäßige schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen, sie stellen jetzt auch eine Bedrohung für die Energieversorgung der Salzburger Bevölkerung dar. Ich stehe zu 100 Prozent hinter dem Projekt Stegenwald. Das Selbstverständnis und die Handlungen der LUA zeigen die Notwendigkeit zum Entfall des Revisionsrechts, das am 2. Oktober endgültig beschlossene Sache ist. Darüber hinaus bin ich bestärkt, die weiter gehende und zeitnah vorliegende Reform der LUA mit Nachdruck auf den Weg zu bringen."
Grüne: "Angriffe auf LUA völlig daneben"
Martina Berthold, Klubobfrau der Grünen im Landtag, sagte: "Nun müssen die Mängel des Verfahrens rasch behoben werden. Denn eines ist klar: Bei solchen umfangreichen Projekten braucht es saubere und korrekte Verfahren. Nur dann können wir Natur und Klima gemeinsam schützen. (...) Wer versucht Klima- und Naturschutz gegeneinander auszuspielen, versteht offensichtlich nicht worum es geht. Wir können unser Klima nur schützen, wenn wir unsere Natur erhalten. Angriffe auf die Landesumweltanwaltschaft sind hier völlig daneben. Denn sie ist gesetzlich verpflichtet darauf zu achten, dass Umweltverfahren sauber ablaufen."
- Gishild Schaufler, die Leiterin der von den Regierungsparteien kritisierten Landesumweltanwaltschaft, konnte die VwGH-Entscheidung am Freitag noch nicht kommentieren. Aus einem einfachen Grund: "Der LUA war eine inhaltliche Stellungnahme dazu noch nicht möglich, weil ihr das Erkenntnis bisher noch nicht zugestellt wurde."