Salzburger Landesumweltanwaltschaft

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Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft ist eine weisungsfreie und unabhängige Einrichtung, die die Interessen von Natur und Umwelt vertritt.

Gesetzlicher Rahmen

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) ist eine Sonderverwaltungsbehörde, deren Aufgaben und Befugnisse im Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz geregelt sind.

Das Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz sieht für die Salzburger Landesumweltanwaltschaft folgende Aufgaben und Befugnisse vor:

  • Teilnahme an Verwaltungsverfahren
  • Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Unterstützung und Beratung des Landes und der Gemeinden
  • Mitarbeit in Beiräten
  • Zusammenarbeit mit der Wissenschaft
  • Beratung der Bevölkerung
  • Vermittlung in Konfliktfällen
  • Erstattung eines Tätigkeitsberichtes

Finanziert wird die LUA durch das Land Salzburg. 320 000 Euro sind pro Jahr notwendig. Mit dieser Summe werden die Personalkosten, die Betriebskosten für das Büro, die Öffentlichkeitsarbeit und externe Gutachten bezahlt.

Leiter der Landesumweltanwaltschaft ist der Landesumweltanwalt. Er wird von der Salzburger Landesregierung auf fünf Jahre bestellt.

Geschichte

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft entstand 1985 auf Initiative von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer senior, der Besetzungen wie in der Hainburger Au im Bundesland Salzburg verhindern wollte. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang Prof. Eberhard Stüber. 1998 wurde Stüber von Wolfgang Wiener abgelöst, der das Amt bis 2019 innehatte. Aktuelle Landesumweltanwältin (2024 wiederbestellt) ist Dr. Gishild Schaufler, ihr Stellvertreter Mag. Markus Pointinger.

Wichtige Projekte inkludieren die Erstellung eines Abfallwirtschaftsplans für Salzburg, die eines Biber-Managementplans für das Natura 2000-Gebiet Salzachauen oder die ornithologische Untersuchung der Graureiher- und Kormoranbestände in Salzburg. Teilweise heftig diskutiert wurden die Positionierungen der Landesumweltanwaltschaft zu Themen wie dem Tauernmoos-Lift in der Weißsee Gletscherwelt, der Angertalbrücke der ÖBB im Gasteinertal oder auch der Red Bull Akademie in Liefering.

Im Jahr 2024 kam es zu einer Schwächung der Position der Landesumweltanwaltschaft:

  • Im September sandte die Salzburger Landesregierung (Landesrätin und FPÖ-Chefin Marlene Svazek) einen Entwurf betreffend Novellierung des Naturschutzgesetzes in Begutachtung, wobei die LUA insbesondere bei Projekten für erneuerbare Energie künftig kein Revisionsrecht mehr haben, also nicht mehr Beschwerde beim Höchstgericht einlegen können sollte. Ein einziges Mal war das zuletzt der Fall gewesen: beim Bau des Flusskraftwerks Stegenwald.[1]
  • Die aus dem Begutachtungsverfahren hervorgegangene Regierungsvorlage beseitigte auch die Parteistellung der Landesumweltanwaltschaft in jenen Materien, in denen entweder durch die Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhus-Konvention bereits eine ausreichende Wahrung der Umweltgesichtspunkte gewährleistet erschien oder in denen aus sonstigen Gründen kein Mehrwert in der Beiziehung der Landesumweltanwaltschaft gesehen werde.[2]
  • Am 18. Dezember 2024 wurde diese Regierungsvorlage vom Landtag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.[3]

Dies war nach 2006 und 2010 bereits das dritte Mal, dass heftig über die Abschaffung oder Beschneidung der Einrichtung diskutiert wurde.

Weblinks

Quellen

Einzelnachweise

  1. Salzburger Nachrichten, 21. September 2024: Salzburger FPÖ-Chefin Svazek setzt zur Entmachtung der Umweltanwaltschaft an (Heidi Huber)
  2. Vorlage der Landesregierung Nr. 189 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages für die 3. Session der 17. Gesetzgebungsperiode
  3. SALZBURG24, 18. Dezember 2024: Salzburger Landesregierung entmachtet Landesumweltanwaltschaft; Gesetz vom 18. Dezember 2024, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, das Landesumweltanwaltschafts-Gesetz, […] geändert werden, LGBl. Nr. 121/2024