Privatzimmervermietung
Unter Privatzimmervermietung versteht man im Bundesland Salzburg die durch gewöhnliche Mitglieder des eigenen Haushaltes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als zehn Fremdenbetten und ist in Österreich durch Landesrecht geregelt.
Geschichte
Im Bundesland Salzburg war nach dem Zweiten Weltkrieg sehr populär und weit verbreitet. Die sehr günstigen Preise ermöglichten auch einkommensschwachen Gästeschichten einen durchaus angenehmen Urlaub. Überall entstanden Kiosken in den Orten, die während der Urlaubszeiten geöffnet waren und Privatzimmer vermittelten. Oft zeigten dann Kinder oder Jugendliche den Urlaubsgästen den Weg zu ihrem Privatzimmerhaus und verdienten sich damit ein kleines Taschengeld.
Es gab auch Interessensgemeinschaften von Privatzimmervermietern wie beispielsweise die Interessensgemeinschaft der Privatzimmervermieter Dienten in Dienten am Hochkönig.
Je nach Bundesland werden unterschiedlichen Anforderungen an die Privatzimmervermietung gestellt. So werden die Bettenzahl und die Ausschank von Getränke und Speisen sowie die Orts- oder Kurtaxen darin geregelt. Jedoch verfügt nicht jedes Bundesland über gesetzliche Regelungen. Das Bundesland Salzburg hatte bis 24. September 2003 das Salzburger Privatzimmervermietungsgesetz 1966. Dieses wurde jedoch im Sinne einer Deregulierung ersatzlos gestrichen.[1] Lediglich die Orts- und Kurtaxen sind in der Landesabgabenordnung geregelt (§ 93 LAO). Ursprünglich war die private Zimmervermietung im Gesetz vom 2. April 1958 "über die Regelung der Beherbergung von Fremden als häusliche Nebenbeschäftigung im Lande Salzburg" festgelegt gewesen.
Gegen die Jahrhundertwende ins 21. Jahrhundert wurde die Nachfrage stark rückläufig, da die Einkommen stiegen und der Wunsch nach mehr Komfort stetig anstieg. Die verbliebenen Anbieter von Privatzimmern mussten meisten kräftig in die Erweiterung der Ausstattung investieren. Reichte früher eine gemeinschaftliche Dusche und WC am Gang aus, so wurden die Privatzimmer mehr und mehr mit eigenen Badezimmern und WC ausgestattet. Dies machte sich auch im Preis bemerkbar. Konnte man in den 1980er-Jahren um öS 20 bis 40 pro Person und Nacht übernachten muss man in den 2010er-Jahren um die Euro 40 pro Person und Nacht rechnen.
In den 2010er-Jahre wurde es immer beliebter die eigene Wohnung über Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats zu vermieten. Allein in der Stadt Salzburg hatte das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) bis Juli 2015 mindestens 600 Wohnungen gefunden, die kurzzeitig über diverse Portale angeboten wurden. Wer nebenberuflich unter die Hoteliers gehen will, muss einiges beachten, um sich nicht strafbar zu machen.
Der Salzburger Verband der Privatvermieter hat knapp 2&bsp;000 Mitglieder (Stand 2020). Laut Landesstatistik gibt es aktuell rund 6 600 "Betriebe". Die Mitgliedschaft koste 50 Euro pro Jahr.
Was muss man als Gastgeber beachten?
Grundsätzlich muss zwischen Privatzimmervermietung und gewerblicher Beherbergung unterschieden werden: "r als häuslicher Nebenvermieter zum Beispiel ein Zimmer in seiner Wohnung oder eine Einliegerwohnung in seinem Haus vermietet, darf das natürlich", erklärt Maria Wottawa von der Österreichischen Hoteliervereinigung. Die "entgeltliche Verabreichung eines Frühstücks, sonstiger Speisen und Getränke" ist unter Berücksichtigung gewisser Umstände gestattet.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Privatzimmervermietung
- Die Wohnräume müssen Bestandteil der Wohnung des Vermieters sein. Der Privatzimmervermieter muss am Standort der Privatzimmervermietung seinen Wohnsitz haben und die Privatzimmer müssen im räumlichen Verbund mit der Wohnung bzw. dem Haus stehen.
- Es dürfen nicht mehr als zehn Gäste in Gästezimmern oder höchstens drei Wohneinheiten im Hausverband der Vermieter beherbergt werden.
- Die Betreuung der Gäste darf nur durch die Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübt werden. Auch nicht von solchen seiner eigenen Familie. Auch keine Reinigungskräfte oder sonstige Hilfspersonen in der Gästebetreuung.
- Im Gegensatz zur bloßen Wohnraumvermietung (Miethausbesitz) steht bei der Privatzimmervermietung der vorübergehende Aufenthalt der Gäste sowie das zur Verfügung stellen von Dienstleistungen, wie Reinigung der Haupt- und Nebenräume, Bettwäsche, Beheizung, etc. im Vordergrund.
Wer mehr vermieten will, braucht eine Gewerbeberechtigung.
Frühstück und frische Handtücher dürfen nicht angeboten werden
Eine Gewerbeberechtigung braucht man auch, wenn man Nebenleistungen anbietet. Nebenleistungen des Gastgewerbes sind etwas Frühstück, das Wechseln der Wäsche und weitere Serviceleistungen. Wer diese Leistungen anbieten möchte, betreibt bereits gewerbsmäßiges Gastgewerbe. Dazu muss man aber entsprechende Berufserfahrung mitbringen, um überhaupt eine Gewerbeberechtigung zu bekommen. Dazu kommen die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers. Zum Beispiel muss schon eine Reinigungskraft angemeldet und sozialversichert sein.
Vermietung der eigenen Wohnung
In einem Mehrfamilienwohnhaus muss man die Zustimmung aller Hauseigentümer einholen, als Mieter zudem die Zustimmung des Vermieters. Wenn die Wohnung mehr als zur Hälfte selbst genutzt wird und kein Gewinn[2] entsteht, kann dagegen auf das Einholen einer Zustimmung seitens des Vermieters verzichtet werden.
In Salzburg muss man zusätzlich auf das Raumordnungsgesetz achten, das die touristische Nutzung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen verbietet.
Touristen müssen gemeldet werden
- Hauptartikel Touristische Vermietung einer Wohnung
Sehr streng ist auch das österreichische Melderecht: Wer Touristen beherbergt, muss diese sofort bei der Gemeinde anmelden. Nur wenn man ohne Zusatzleistungen Privatzimmer in der eigenen Wohnung vermietet, ist man von der Meldepflicht befreit. Hier müssen sich die Gäste nach drei Tagen selbst melden. Mit der Meldung fallen dann automatisch Orts- oder Kurtaxen sowie Tourismusabgaben an, die bezahlt werden müssen.
Wer als Arbeitnehmer mehr als 730 Euro im Jahr als nebenberuflicher Hotelier dazuverdient, muss für die "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" eine Einkommensteuererklärung abgeben und für den Gewinn Steuern zahlen.
Was illegalen Gastgebern droht
Neben der Steuerfahndung sind es Mitarbeiter des städtischen Baurechtamtes, die bei sorglosen Privatvermietern anläuten. So beispielsweise Anzeigen von Nachbarn nachgegangen. Viele "Vermieter" wissen nicht, dass eine touristische Nutzung nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen verboten ist.
Wer seine Wohnung illegal vermietet, dem drohen Geldstrafen ab 500 Euro. Wiederholungstätern drohen Strafen bis zu 25.000 Euro.
Daten
Salzburg, Land und Stadt, Generalinformation aus dem Jahr 1961 weist folgende Zahlen an Privatquartieren aus (Auszug):
- Alm am Steinernen Meer: 200 Betten
- Altenmarkt im Pongau: 405 Betten
- Anif: 420 Betten
- Hallein: 100 Betten
- Mittersill: 40 Betten
- Neumarkt am Wallersee: 180 Betten
- Plainfeld: 25 Betten
- St. Gilgen: 1 120 Betten (!) neben 1 350 gewerblichen Betten
- Zell am See: 1 500 Betten (!) neben 3 500 gewerblichen Betten
Verglichen mit der Saison 1997–1998 ist die Anzahl der vermietbaren Betten im Bundesland Salzburg bis 2019 laut Landesstatistik um zehn Prozent gestiegen (von 225 554 auf 248 182). Bei den Privatzimmern zeichnet sich ein anderer Trend ab: Gab es 1997–1998 noch 26 106 Betten in diesem Bereich, waren es in der Saison 2018–2019 nur mehr 9 026 - ein Rückgang um fast zwei Drittel. Eigentlich alarmierend, hätte im selben Zeitraum nicht die Betten in privaten Ferienwohnungen zugelegt: In der Saison 2018–2019 gab es um 41 Prozent mehr Betten (37 824) als noch 1997–1998 (26 789). Ganz ausgeglichen wird der Bettenrückgang damit aber nicht. Die Anzahl der Betten in der Privatvermietung hatte sich in den vergangenen 22 Jahren um elf Prozent verringert.
Quellen
- Wirtschaftskammer Salzburg, pdf, abgerufen am 26. März 2018
- airbnb-vermietungen-in-salzburg-rechtslage-und-strafen, abgefragt am 13. November 2018
- toter Link "Airbnb und Co: Wann darf man seine Wohnung an Touristen vermieten?" www.salzburg.com, 18. August 2015 (abgefragt am 19. August 2015)
- Salzburger Nachrichten vom 25. Jänner 2020, ein Beitrag von Karin Portenkirchner
- www.sn.at, 7. Juli 2025: Hürden für Vermieter: Steht die Privatzimmervermietung in Salzburg vor dem Aus?
- Ergänzungen durch Peter Krackowizer
Einzelnachweise
- ↑ www.ris.bka.gv.at
- ↑ die nachweislichen Einnahmen sind gleich hoch wie der nachweisliche Aufwand