Republik Österreich

Relief von Österreich.
Das Wappen von Österreich.

Die Republik Österreich ist ein europäischer Staat.

Geografie

Österreich ist ein Binnen- und Alpenland in Mitteleuropa. Die Nachbarländer sind im Westen und Nordwesten die Bundesrepublik Deutschland, im Norden die Tschechische Republik, im Osten die Slowakische Republik und Ungarn, im Süden die Republik Slowenien und die Italienische Republik sowie im Südwesten die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.

Staatsform

Österreich ist eine bundesstaatlich organisierte parlamentarische Republik mit der Bundeshauptstadt Wien.

Österreich besteht aus den neun Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Die Republik Österreich ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.

Der Österreich-Begriff aus historischer Sicht

Österreich im Römisch-Deutschen Reich

Die Bezeichnung "Österreich" galt im Laufe des letzten Jahrtausends für sehr unterschiedliche Gebiete:

Um das Jahr 996 (Ostarrîchi) verstand man darunter einen Teil des heutigen Niederösterreich, später die gesamte Mark der Babenberger, die dann zum Herzogtum erhoben und zugleich um einen stattlichen Teil des heutigen Österreich vermehrt wurde. Später zum Erzherzogtum erhoben, meinte "Österreich" in einem engen Sinne das in "Österreich ob der Enns" (heute Oberösterreich) und "Österreich unter der Enns" (heute Niederösterreich mit Wien) geteilte Territorium.

Vielfach wurde "Österreich" in der Neuzeit auf die Gesamtheit der in den Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gelegenen Territorien des Hauses Habsburg bzw. der deutschen (österreichischen), im Gegensatz zur spanischen, Linie der Habsburger bezogen.

Um 1500 kam für die habsburgische Ländergruppen – die damals noch nicht die böhmischen und ungarischen Länder umfasste - die Scheidung in

  • "Niederösterreich" (umfassend Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain sowie Görz) und
  • "Oberösterreich" (Tirol sowie Streubesitz in Vorarlberg, Schwaben und Elsass) auf,
  • später
    • "Innerösterreich" für Steiermark, Kärnten, Krain und Görz,
    • "Vorderösterreich" für die Gebiete westlich des Arlbergs.[1]

Ein solcher engerer Sprachgebrauch kam auch in Bezeichnungen wie "Österreichische Hofkanzlei" zum Ausdruck. Die österreichische Hofkanzlei war in ursprünglich zwei, später drei Abteilungen (später "Expeditionen" genannt) untergliedert, entsprechend den Länderkomplexen Niederösterreich, Innerösterreich und Vorderösterreich.

Dabei existierte auch ein umfassenderer Sprachgebrauch, der den von den Habsburgern, dem "Haus Österreich", regierten Länderkomplex meinte.

Kaisertum Österreich bis 1867

 
Ausschnitt aus der Landkarte des Kaiserthums Österreich von Franz Raffelsperger (* 1793; † 1861).
 
Kleiner Ausschnitt aus der Landkarte des Kaiserthums Österreich von Franz Raffelsperger (* 1793; † 1861).

1804 nahm Kaiser Franz I. den Titel "Kaiser von Österreich" an, und es entstand das 'Kaisertum Österreich' als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der ungarischen Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das 1815 hinzugekommene Lombardo-Venetianische Königreich ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die "deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie" einschließlich Dalmatiens und Galiziens. In der Pillersdorfschen Verfassung von 1848 wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreichs, nämlich die vormals "deutsche Erbländer" genannten, zum "österreichischen Kaiserstaat" zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der italienischen und der ungarischen Revolution erließ Kaiser Franz Joseph I. jedoch im Jahr 1849 eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als "Kronländer" in den österreichischen Kaiserstaat einbezog.

 
Die politische Einteilung des Österreichischen Kaiserreiches.

Österreich-Ungarn ab 1867

1867 - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische Reichshälfte dieser Habsburgermonarchie hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich" als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst 1915 eingeführt.[2] Sie war in Kronländer organisiert, Salzburg war ein eigenes Kronland.

Die Verwendung von k. (u.) k.

Seinerzeit wurde ein großer Unterschied zwischen "k.k." und "k.u.k." gemacht: "k.k." bezog sich auf Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, "k.u.k." auf die wenigen den beiden Reichshälften der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, also dem Gesamtstaat, gemeinsamen Institutionen. Berühmt wurde die (angebliche?) Episode, wonach ein ungarisches Postamt eine an ein "k.k. Regiment" gerichtete Postsendung als unzustellbar zurückschickte (da das dort stationierte Regiment ein k.u.k. Regiment war), sodass die Begnadigung eines kriegsgerichtlich zum Tod verurteilten Regimentsangehörigen nicht berücksichtigt werden konnte.

In der Tat gab es zwischen 1867 und 1918 gleichzeitig ein k. k. Ministerium für Landesverteidigung und ein k. u. k. Kriegsministerium, wobei übrigens General Franz Freiherr von Schönaich nacheinander beide Positionen (zuerst die erstere und dann die zweitere) einnahm.

Es gab auch einen Erlass, in dem die unterschiedliche Verwendung von "k.k." und "k.u.k." genau geregelt war. Vor 1867 gab es nur "k.k." (kaiserlich-königlich); dies aber auch schon zu der Zeit, als die Habsburger "nur" Römisch(-deutsch)e Kaiser sowie Könige von Ungarn und Böhmen, Kroatien usw. waren, also zB im 18. Jahrhundert. Nach 1867 meinte "k.k." den Monarchen als Kaiser von Österreich sowie König von Böhmen, Galizien ua., "k.u.k." eben den Monarchen als Oberhaupt der Doppelmonarchie, also als Kaiser von Österreich (nebst anderen zur österreichischen Reichshälfte gehörenden Titeln) einerseits und König von Ungarn (samt den anderen Ländern der Stephanskrone, wie Kroatien und Slawonien ua.) andererseits.[3]

Die genaue Zitierung des erwähnten Erlasses:

Die Titulierung als k. u. k. (kaiserlich und königlich) einerseits und k. k. (kaiserlich-königlich) andererseits wurde offenbar erst mit Allerhöchstem Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889, eingeführt (Mayerhofer–Pace, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).

Die Gründung der Republik Österreich

Als die Monarchie im Jahr 1918 zerfiel, war "Österreich" Synonym für einen Vielvölkerstaat, und einer der aus diesem Vielvölkerstaat entstehenden Nationalstaaten wählte die Staatsbezeichnung "Deutschösterreich", da er die deutschsprachigen Teile des Vielvölkerstaates in sich vereinigen wollte. Auf den Namensbestandteil "Deutsch-" musste der neue Staat 1919 verzichten, und seitdem ist "Österreich" der Name der Alpenrepublik. Die Verfassung von 1934 wählte den Staatsnamen "Bundesstaat Österreich", der durch den Anschluss von 1938 an das Deutsche Reich in das "Land Österreich" übergeleitet wurde, das 1940 aufgelöst wurde. Die Staatsdoktrin geht allerdings davon aus, dass Österreich 1938 als Staat nicht unterging, sondern nur seine Handlungsfähigkeit verlor, die es 1945 wiedergewann.

Österreich und Salzburg

Salzburg war, bedingt durch seine von den bayerischen Herzögen beeinflusste Entstehungsgeschichte (Rupert von Salzburg wurde vom Baiernherzog Theodo II. entsandt, die Salzburger Lande zu christianisieren), zunächst nach Bayern orientiert. Erzbischof Eberhard II. von Regensberg konnte das Land von Bayern loslösen, und es entstand ein eigenständiges Fürsterzbistum. Dieses hatte bis zur Säkularisierung des Jahres 1803 Bestand. Es folgte das Herzogtum Salzburg, das 1806/1807 zu Österreich kam. Nach der französisch-bayerische Zwischenherrschaft von 1809 bis 1816 kam Salzburg am 1. Mai 1816 (mit einigen anderen Gebieten) endgültig zur österreichischen Habsburgermonarchie.

Allerdings gab es schon wesentlich früher immer wieder Verflechtungen mit Österreich. Schon allein aus geografischen Gründen - waren doch die Habsburger seit 1363 Herrscher Tirols. Auch die Salzburger Erzbischöfe stammten schon seit dem 17. Jahrhundert durchwegs aus den habsburgisch-österreichischen Ländern. Es gab Weingüter in der Wachau, die Salzburger Klöster und dem Domkapitel gehörten. Teile der Salzburger Kirchenprovinz befanden (und befinden sich noch heute) in Teilen Österreichs.

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Republik Österreich, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Quellen

  • Eintrag zu Österreichbegriff in: Austria-Forum, dem österreichischen Wissensnetz – online (auf AEIOU)

Einzelnachweise

  1. Vgl. den Wikipedia-Artikel "Habsburgische Erblande".
  2. Vgl. den Wikipedia-Artikel "Cisleithanien".
  3. Quelle siehe Benutzerdiskussion Benutzer:Peter_Krackowizer/Archiv_2008_bis_2010#k._.28u..29_k.