Fürsterzbistum Salzburg

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Karte
Karte Busemacher+Nagl.jpg
Übersicht
Alternativname: Erzstift Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg

Das Fürsterzbistum Salzburg umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des Fürsterzbischofs.

Geschichte

Das Fürsterzbistum bestand seit dem späten 14. Jahrhundert. Seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.

Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches. Salzburg hatte sich schrittweise vom Mutterland, dem Herzogtum Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist.

Hinweisschild Grenze "Erzstift Salzburg" - Chiemgau. (Hinweis: Salzburg blieb nach 1275 jahrzehntelang noch Teil Bayerns, "rot und weiß schräg geteilt" war nicht das Wappen des Fürsterzbistums)

Franz Ortner spricht bereits mit der Erlassung einer eigenen Salzburger Landesordnung 1328 unter Erzbischof Friedrich III. von Leibnitz (13151338) (die Einhebung dieser Schatzsteuer gilt als Geburtsstunde des selbständigen Landes Salzburg) von "einem souveränen Fürstentum Salzburg (Erzstift)"[2]). Aber erst Erzbischof Ortolf von Weißeneck (13431365) wird dann vielfach als erster Fürsterzbischof gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Landesherr war, unstrittig ist aber Pilgrim II. von Puchheim (1365–1396) ein solcher Fürsterzbischof.

Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum. Dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Fürsterzbistums Salzburg war der Salzburger Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten, also Teil des Fürsterzbistums.

Im V. Geheimartikel des Friedens von Campoformio sicherte Napoleon Bonaparte als Oberbefehlshaber der Französischen Armee am 17. Oktober 1797 dem römisch-deutschen Kaiser Franz II. die Unterstützung von dessen Gebietsansprüchen auf das Erzbistum Salzburg einschließlich Wasserburg am Inn durch die Französische Republik zu.[3]

Größte Ausdehnung des Fürsterzbistums unter Pilgrim II.

Das Fürsterzbistum Salzburg erlebte seine größte flächenmäßig Ausbreitung unter Fürsterzbischof Pilgrim II. von Puchheim (13651396). Damals umfasste der weltliche Herrschaftsbereich des Erzbischofs folgende Gebiete:

Gebiete um Mittergars und Mühldorf am Inn
der Rupertiwinkel (westlich von Tittmoning über Tettelham, Halmberg, Raschenberg, Stauffeneck bis Plain bei Reichenhall)
die Propstei Berchtesgaden (das Berchtesgadener Land) von 1393 bis 1405/1407;
das Zillertal von 889 bis 1810
das Brixental mit Itter, Hopfgarten, Westendorf, Brixen und Kirchberg von 1385 bis 1810
die Kitzbüheler Alpen an der Grenze zum Pinzgau;
das Gebiet vom Felber Tauern, Matrei, das Defereggental mit Hopfgarten im Defereggental und das Gebiet um den Stallersattel von 1203/1207 bis 1810;
das Gebiet um Stall im oberen Mölltal bis Schloss Lengberg (Osttirol, nahe von Dölsach)
das Lurnfeld nordwestlich von Spittal an der Drau, Gmünd, Maltatal und die Nockberge von 1142 bis 1555
das Gebiet südöstlich von Maria Saal, Taggenbrunn
das Gebiet östlich von Friesach und Althofen einschließlich beider Orte, Lichtenberg, Stein, St. Andrä, Lötschental und Lavamünd;
Haus und Gröbming im Ennstal
Neumarkt
das Gebiet nordwestlich von Deutschlandsberg, das Gebiet zwischen Leibnitz und Arnfels, Straßgang südlich von Graz;
das Gebiet nördlich und östlich von Pettau, heute Ptuj;
Zwettendorf, an der Sava: das Gebiet um Lichtenwald, Reichenstein, Rann und Reichenburg;
Teile der Wachau: Arnsdorf, Wölbling und Traismauer;

Quellen

Einzelnachweise

  1. bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ständestaat"
  2. Quelle Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte, Mittelalter, Missionszentrum und Kulturträger, Teil 2, Seite 12
  3. Geheime Artikel und Additional-Konvention zu dem Friedens-Traktat von Campo-Formio, geschlossen den 17. Oktober 1797.
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr


vorher

Erzstift

Fürsterzbistum Salzburg
1342–1800
nachher

Salzburg unter Napoleon (1800–1801)