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Wann dürfen Lokale und Hotels öffnen? Neue Corona-Verordnung sorgt für Verwirrung

Erst zwei Stunden vor Inkrafttreten wurde die neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie verbietet das Betreten von Gasthäusern und Hotels bis Ende Juni. Tourismusministerin Köstinger rückt nun zur Klärung aus und bekräftigt die Öffnung von Gastronomie und Hotellerie im Mai. Parteiintern regt sich Kritik.

Verwirrung rund um Öffnungstermine
Verwirrung rund um Öffnungstermine

Schlag Mitternacht endeten die aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen. Nur kurz vorher wurde am späten Donnerstagabend die "Covid-19-Lockerungsverordnung" publiziert, die das weitere Vorgehen ab 1. Mai regelt. Die 1-Meter-Abstandsregel gilt weiterhin. Neu ist eine Maskenpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen.

Die neue Verordnung sorgte rasch für Verwirrungen und Unmut in der Gastronomie und der Hotellerie rund um die Öffnungstermine für die Branchen. Denn die Regelung - die weiterhin das Betreten von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben untersagt - gilt bis Ende Juni.

Das Tourismusministerium stellte in einer Aussendung am Freitag klar, dass die Gastronomie wie angekündigt am 15. Mai und die Hotellerie am 29. Mai wieder aufsperren darf. Der Stufenplan für die weiterem Öffnungen sei in der neuen Verordnung noch nicht abgebildet, erklärte ein Ministeriumssprecher. Denn die nächsten Schritte sind, wie bei der Präsentation des Öffnungsplanes seitens der Regierung unterstrichen wurde, abhängig von der Entwicklung der Corona-Zahlen. Somit gelten die mit 1. Mai noch nicht aufgehobenen Betretungsverbote - etwa in Beherbergungsbetrieben oder Gastronomie - vorerst einmal.

ÖVP-Hörl kritisiert "kurz vor Mitternacht hingeworfene Verordnung"

Die "Lockerungsverordnung" sorgt für Unmut im ÖVP-Wirtschaftsflügel. Tirols ÖVP-Wirtschaftsbundchef Abg. Franz Hörl sprach ob des späten Zeitpunkts von einer "handwerklichen Zumutung" und kritisierte, dass laut der Verordnung das Betreten von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben bis 30. Juni untersagt ist.

"Was gilt nun Herr Anschober? Ihre in letzter Sekunde kurz vor Mitternacht hingeworfene Verordnung, in der Sie Österreich bis 30. Juni zusperren oder die Ankündigungen der Bundesminister, Österreich Stück für Stück in den nächsten Wochen zu öffnen", richtete Hörl dem Koalitionspartner aus.

Dadurch, dass Anschober die entsprechenden Paragrafen unnötigerweise mit hineinverpackt habe, konterkariere er die Ankündigungen der ÖVP-Bundesminister, wonach die Gastronomie ab 15. Mai und die Hotellerie ab 29. Mai wieder aufsperren dürfe. Denn in einem Rechtsstaat gelte zunächst immer noch das, was gesetzlich geregelt bzw. entsprechend verordnet wurde.

Unternehmer sind verärgert

"Die Verordnung verhindert und verunmöglicht jede Planbarkeit eines Unternehmers und nimmt Vertrauen", so Hörl, auch Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen der Wirtschaftskammer. Man erkenne, dass Anschober die "Nöte der Unternehmer fremd sind". Seit Veröffentlichung der Verordnung habe er jedenfalls bereits zahlreiche verärgerte Rückmeldungen von Unternehmern erhalten, meinte der ÖVP-Mandatar.

Denn Anschober hat in seiner "Lockerungsverordnung" den von der Regierung angekündigten Stufen-Öffnungsplan nicht abgebildet. Abgesehen von der am 1. Mai wirksam gewordenen Zurücknahme der Ausgangs- und Handelsbeschränkungen bleiben laut der Verordnung Betretungsverbote (etwa von Gastronomie- und Beherbgungsbetrieben) bis zu deren Auslaufen am 30. Juni aufrecht. Die Regierung hatte bei der Präsentation erklärt, dass weitere Öffnungen von der Entwicklung der Covid-19-Erkrankungen abhängen.

FPÖ: Recht auf Klarheit

Die FPÖ griff die Sache umgehend auf: ""ÖVP und Grüne haben die Unternehmer wieder einmal vorsätzlich hinters Licht geführt", befand Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung. "Die Österreicher - und daher selbstverständlich auch unsere heimischen Wirte - haben ein Recht auf Klarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit", meinte er.

Neben Gastronomiebetrieben dürfen ab 15. Mai auch Outdoorbereiche der Tiergärten wieder öffnen. "Die entsprechenden Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium erlassen", wurde in der Aussendung angekündigt.

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