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Der private Pfusch vernichtet Steuern? Im Gegenteil!

Die Treiber stöbern das Steuerwild auf und der Staat kommt triumphierend zum Schuss — in den eigenen Säckel.

Ronald Barazon

Warum der Fiskus mit allem Eifer sich nun auf den privaten Pfusch stürzen will, ist gänzlich unverständlich. Diese als Schwarzwirtschaft diskriminierte Praxis ist das beste Geschäft für den Staatssäckel.

Die Errichtung eines Einfamilienhauses kostet zum Beispiel 300.000 Euro. Wenn private Käufer diese Summe aufbringen, dann tun sie dies aus versteuertem Einkommen. Um 300.000 Euro ausgeben zu können, müssen bei einem Steuersatz von beispielsweise 35 Prozent vorweg 460.000 Euro verdient und 160.000 Euro Steuer bezahlt worden sein.

Der private Bauherr wendet sich an die Bauwirtschaft, die im Visier der Finanz steht. Nun sei angenommen, dass die angesprochenen Unternehmen die Hälfte der Auftragssumme „schwarz nehmen“.

Von den 300.000 wird also bei 150.000 nicht die Mehrwertsteuer bezahlt. Das sind 30.000 Euro Steuer, die der Staat nicht erhält. Geht man davon aus, dass die Firmen eine Umsatzrendite von 8 Prozent haben — viele Unternehmer werden an dieser Stelle gequält lachen —, so werden bei dem Auftrag 24.000 Euro verdient und nur die Hälfte, 12.000 Euro, versteuert. Die üblichen GesmbH würden an Körperschaft- und Kapitalertragsteuer 43,75 Prozent, in Summe 5.250 Euro hinterziehen.

30.000 Euro Umsatzsteuer und 5.250 Euro Ertragsteuern, zusammen 35.250 Euro, lassen das Auge des Steuerfahnders leuchten.

Die Situation ergibt sich aber nur, weil Frau und Herr Österreicher gerne Eigentümer sind und nicht erkennen, dass sie 160.000 Euro dem Staat zahlen, um 300.000 Euro investieren zu können und sich in der Folge freuen, wenn sie gemeinsam mit dem bauenden Partner den Staat um 35.250 Euro erleichtern.

Wird das selbe Objekt von einer Firma errichtet und vermietet, so sieht die Rechnung anders aus. Die 300.000 Euro bilden einen Aufwand, der das steuerpflichtige Einkommen des Bauherrn verringert. Dem Staat entgehen also 131.250 Euro an Ertragsteuern.

Die ausführenden Unternehmen müssen die 300.000 fakturieren, da sie der Bauherr sonst nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann. Der Staat bekommt die 35.520 Euro, die ihm der Pfuscher anderswo vorenthält.

Minus 131.250 plus 35.520 Euro ergeben ein Minus für den Staat von 95.730 Euro. Im Gegensatz zur 160.000-Euro-Beute bei den Privaten minus 35.520 Euro Pfuscher-Hinterziehung, also netto 124.480 für den Staatssäckel.

Halali auf die Pfuscher und die Österreicher werden erkennen, dass schon der mühsame Erwerb von Eigentum bestraft wird und bekanntlich auch der anschließende Besitz Begehrlichkeiten weckt und den Ruf nach einer Vermögensteuer nicht verstummen lässt.