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Endlich: Eine Reform des Gesundheitswesens

Seit etwa vierzig Jahren werden immer wieder Reformen des Gesundheitswesens verkündet. Mit dem erstaunlichen Effekt, dass sich nichts geändert hat. Somit könnte man auch der nun vereinbarten Reform mit Skepsis begegnen.

Ronald Barazon

Allerdings sind diesmal Mechanismen eingebaut, die die Verantwortlichen zwingen sollten, endlich die überfälligen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Umsetzung hängt stets von Personen ab. Den Motor der Reform bildete Hans Jörg Schelling, der Vorsitzende des Verbands der Sozialversicherungen, also jener Institution, die sich bislang mit einem Pauschalbetrag jährlich der Spitalsfinanzierung entledigt und nur den niedergelassenen Bereich voll finanziert.

Sein Gegenüber auf der Seite der Bundesländer war der Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Pühringer. Die Länder müssen die Hauptlast der Spitalskosten tragen, die von den Krankenkassen der Sozialversicherung nicht gedeckt werden, und sind über jeden Patienten froh, der außerhalb eines Spitals versorgt wird.

Und in der Regierung half Gesundheitsminister Alois Stöger kräftig mit.

Außerhalb der Runde protestierten die Ärzte, die mit Angstparolen die Patienten verunsicherten. Diese Aktion war nicht nur frivol, sondern auch schwer nachvollziehbar. Es ging und geht stets um eine Reduktion der Behandlungen in den Spitälern und um eine Verlagerung zu den Praxen und Tageskliniken. Die Ärzte können also nur gewinnen.

Wie soll nun die - hoffentlich - endlich erfolgreiche Reform gelingen? In jedem Bundesland werden künftig alle öffentlichen Mittel gemeinsam verwaltet, sodass die Beiträge der Krankenkassen und der Länder und die Mittel des Bundes eine Einheit bilden. Damit nicht genug, diese dürfen nur in einem vorweg definierten Umfang wachsen.

Die Bündelung der Mittel sollte den bislang bestehenden Verschiebebahnhof zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen beseitigen und dafür sorgen, dass die Patienten dort behandelt werden, wo es medizinisch sinnvoll und ökonomisch günstig ist.

Auf Bundes- und Landesebene werden "Zielsteuerungsverträge" abgeschlossen, die sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren und daraus abgeleitet die erforderlichen Angebote definieren. Man mag einwenden, dass Landesfonds und Ziele schon bisher existierten, aber wirkungslos blieben.

Künftig sind aber die beiden bestimmenden Institutionen, gleichsam die beiden Bahnhofsvorstände des Verschiebebahnhofs, aneinandergekettet. Bislang stellte der Bund einen machtlosen Gesundheitsminister, jetzt wird der Bund nicht nur ein Bundesziel formulieren, er bekommt ein Vetorecht gegen Landesziele, die nicht mit dem Bundesrahmen übereinstimmen.

Und nicht zuletzt wirkt das Diktat der leeren Kassen, die gerade erst durch riesige Verluste aus Spekulationsgeschäften zusätzlich geplündert werden.