Schon der Betreff des E-Mails schafft Aufmerksamkeit: "Fotofixierung des Verkehrsunfalls #725-1205". Und der Text selbst lässt den Puls erst richtig hochgehen: "Sie haben die Straßenverkehrsordnung verletzt. Fotobestätigung und detaillierte Information über die Strafen werden beigelegt." Allein schon um sicherzugehen, dass einem nicht versehentlich ein Strafzettel zugestellt wurde, öffnet man den Anhang des E-Mails, die Dateien "Strafe" und "Fotofixierung". Doch da schnappt die Falle zu - und ein Schadcode nistet sich auf dem Rechner ein.
Das Bundeskriminalamt warnt seit Tagen vor diesem neuen, perfiden Hackversuch. Was die Schadsoftware alles anstellen kann, ist noch nicht bekannt. Dennoch sollte man sich vor dem E-Mail in Acht nehmen. Doch wie unterscheidet man den Hackversuch von tatsächlichen Behördenschreiben? Denn mittlerweile ist es in der Tat möglich, dass Strafzettel per Digitalpost zugestellt werden. Zum einen sollte man auf den Absender achten. Dieser lautet im konkreten Fall "info@gloor-sieger.ch" - nicht gerade eine Adresse, die offiziell wirkt. Zudem haben sich Rechtschreibfehler eingeschlichen, das Wort "detaillierte" ist etwa falsch geschrieben.
Dateianhänge von unbekannten Absendern sollten indes nie geöffnet werden. Im Zweifelsfall können Betroffene aber auch Seiten wie virustotal.com nutzen. Die Plattform gibt einem die Möglichkeit, Dateien und Webadressen vor dem Öffnen zu scannen.