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Nicht jeder Handykäufer ist gleichgestellt

Ralf Hillebrand
Nicht jeder Handykäufer ist gleichgestellt
Nicht jeder Handykäufer ist gleichgestellt

Zwei Salzburger sind auf der Suche nach einem neuen Smartphone. Beide entscheiden sich für das gleiche Modell - und kaufen es am selben Tag beim selben Anbieter. Jedoch kann nur einer der beiden sein Handy zurückgeben. Und zwar jener, der sein Smartphone online bestellt hat. Der Grund: Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt nur, wenn der Kauf "blind" getätigt wurde. Wer also online oder per Telefon kauft, darf innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zurücktreten. Wer hingegen im Geschäft gekauft hat, kann das Rücktrittsrecht nicht geltend machen. Von dieser Möglichkeit ausgenommen sind Objekte, bei denen die Verpackung Hygiene oder Gesundheitsschutz sicherstellt. Aus diesem Grund können etwa ausgepackte Kopfhörer nicht umgetauscht werden, da durch das Aufsetzen die Hygiene nicht mehr gewährleistet ist. Übrigens: Wer sich korrekt auf das Rücktrittsrecht beruft, dem stehen der bezahlte Betrag sowie die Versandkosten zu. Die Rücksendekosten muss im Regelfall der Käufer übernehmen.