SN.AT / Kolumne / Lokalpatriot / Lokalpatriot

Grüßen als Wirtschaftsdelikt

Warum Sie aufpassen sollten, wenn Sie mit Freunden Höflichkeiten austauschen.

Heinz Bayer


Aber hoppala hopp! Zwei Unternehmer aus dem Allgäu haben der Tiroler Seele schweren Schaden zugefügt. Es ist ein Streit darüber entbrannt, wem der Ausdruck "Griaß di" gehört. Also urheberrechtlich. Philipp Reindl aus Tirol verkauft T-Shirts mit dem Aufdruck "Griaß di".

Prompt kam Post aus dem Allgäu. Vom Anwalt der beiden Unternehmer Peter Mayr und Edmund Abell. Auch sie verkaufen T-Shirts mit "Griaß di"-Aufdruck. Dem Konkurrenten aus Tirol soll auf juristischer Basis verboten werden, T-Shirts mit dem launigen Aufdruck unters Volk zu bringen. Die zwei Allgäuer haben sich "Griaß di" als Marke schützen lassen. Für ganz Europa. Der Eintrag erfolgte beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante. Geschützt würden derlei Wortgebilde, das erklären Rechtskundige, immer für bestimmte Waren- oder Dienstleistungen. Im konkreten Fall sind das die Bereiche 16, 25 und 40. Das schließt Bekleidung, Druckprodukte und Papierprodukte ein.

Der "Griaß di"-Streit ist noch nicht ausgestanden. Wobei aus Salzburger Sicht schärfster Protest einzulegen ist. Weil "Griaß di" gehört den Salzburgern mindestens so sehr wie den Tirolern. Wenn das absurde Spiel mit dem Schutz von Wortmarken weitergeht, ist vermutlich bald auch der "Oachkatzlschwoaf" das Eigentum von irgendwem. Und Grüßen droht eines Tages zum Wirtschaftsdelikt zu werden. Ein unchristliches Wort, das sowieso nur die Bayern verwenden und vor dem es jeden Salzburg graust, heißt übrigens "Zipfelklatscher". Das hat sich Bully Herbig 2002 als Marke schützen lassen. In Deutschland doch immerhin für die Bereiche 9, 16, 21, 25 und 28. Das schließt "Lehr- und Unterrichtsmaterial", "Kämme und Schwämme" sowie "Christbaumschmuck" ein.

Freilich: Bei "Griaß di" und beim Streit ums Leiberl scheint der Schaden begrenzt.

Schlimmer würde es die Menschheit treffen, würden "Tschüss!" oder "Ciao!" als Wortmarken unter Schutz gestellt. Nicht nur als Schriftzug auf T-Shirts, sondern als gesprochenes Wort. Es ist gar nicht auszudenken, gerieten "Oida!" oder "Oida Voda!" in die Fänge der Markenschützer.

Weil das käme heutzutage ja praktisch dem Ende jeder Unterhaltung gleich.

E-Mail: heinz.bayer@salzburg.com