Mit Beginn der kalten Jahreszeit rückt die Grippeschutzimpfung in vielen Unternehmen ins Blickfeld. Manche Arbeitgeber organisieren Impfaktionen direkt am Arbeitsplatz, andere übernehmen die Kosten beim Hausarzt oder Impfzentrum. Für Mitarbeiter stellen sich dabei zwei zentrale Fragen: Wie wirkt sich das in der Lohnverrechnung aus - und darf der Arbeitgeber die Impfung überhaupt vorschreiben?
Wenn der Arbeitgeber die Grippeimpfung bezahlt, ist das für Beschäftigte in der Regel steuerlich günstig. Denn es gilt: Leistungen, die im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen, sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge - und damit auch die Grippeschutzimpfung, sofern sie allen Mitarbeitern offensteht. Ziel ist es, Krankenstände zu verringern und die Leistungsfähigkeit im Betrieb zu sichern. Das bedeutet konkret: Wer sich im Rahmen einer vom Unternehmen angebotenen Impfaktion impfen lässt, muss diesen Vorteil nicht als Einkommen versteuern. Auch die Sozialversicherung zieht keine zusätzlichen Beiträge ein. Wichtig ist allerdings, dass die Kostenübernahme allen Beschäftigten zugutekommt.
Werden Impfungen nur einzelnen Personen ohne sachlichen Grund bezahlt, könnte das Finanzamt von einem steuerpflichtigen Sachbezug ausgehen. Für das Unternehmen empfiehlt es sich daher, klare interne Regelungen zu treffen und die Maßnahme transparent zu dokumentieren.
Heikler ist die Frage nach einem möglichen Impfzwang. Grundsätzlich gilt in Österreich: Eine medizinische Behandlung - und damit auch jede Impfung - stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Dafür braucht es stets die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person. Eine generelle Impfpflicht durch den Arbeitgeber ist daher unzulässig und wäre rechtlich nicht haltbar.
Arbeitnehmer müssen also keine Angst haben, gegen ihren Willen zu einer Grippeimpfung verpflichtet zu werden. Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen - etwa Verwarnungen oder Entlassungen - wären in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Vielmehr liegt es an jeder und jedem Einzelnen, die persönliche Entscheidung zu treffen. Der Arbeitgeber kann lediglich motivieren, informieren oder Anreize schaffen, etwa durch die Übernahme der Kosten oder die Organisation einer Impfaktion im Betrieb.
Auf einen Blick: Für Mitarbeiter ist die vom Arbeitgeber finanzierte Grippeimpfung in erster Linie ein Goodie: Sie profitieren von der Kostenübernahme, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Ein rechtlicher Impfzwang besteht nicht. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, ob er sich impfen lässt oder nicht. Arbeitgeber können Impfungen fördern, anbieten und unterstützen - die letzte Entscheidung liegt jedoch immer beim Mitarbeiter selbst.
Birgit Kronberger ist Arbeitsrechtsexpertin (Geschäftsführerin www.vorlagenportal.at).