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Krank im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?

Grippe statt Strandliege? Wer im Urlaub krank wird und die Spielregeln zum Krankenstand beachtet, behält seine Urlaubstage.

Birgit Kronberger

Der langersehnte Urlaub ist geplant, die Koffer sind gepackt und dann das: Fieber, Magen-Darm-Infekt oder ein Unfall. Eine Erkrankung im Urlaub ist doppelt ärgerlich: Erholung fällt aus, und die Urlaubszeit scheint verloren. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Urlaub durch einen Krankenstand unterbrochen werden - diese Tage gelten dann nicht als verbraucht.

Laut österreichischem Urlaubsgesetz gibt es klare Voraussetzungen, damit eine Erkrankung während des Urlaubs zu keiner Belastung des Urlaubskontos führt:

1. Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage andauern - nicht Werktage! Das bedeutet: Auch Wochenenden und Feiertage zählen mit. Eine Erkrankung von Freitag bis Montag (vier Kalendertage) erfüllt also diese Bedingung.

2. Der Krankenstand darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein. Wer z. B. alkoholisiert einen Autounfall verursacht, kann sich auf diese Regelung nicht berufen - auch dann nicht, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert.

3. Die Erkrankung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag mitgeteilt werden - nicht erst nach Urlaubsende. Eine spätere Meldung kann dazu führen, dass der Urlaub trotz Krankheit als verbraucht gilt.

4. Bei Rückkehr aus dem Urlaub muss der Arbeitnehmer eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Bei Erkrankungen im Ausland sind besondere Regelungen zu beachten: Zusätzlich zum ärztlichen Attest ist eine behördliche Bestätigung nötig, die belegt, dass das Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Eine Ausnahme gilt bei Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern - hier genügt das Spitalsdokument.

Entspricht der Krankenstand den genannten Voraussetzungen, gelten die betroffenen Tage nicht als Urlaubstage und bleiben daher auf dem Urlaubskonto erhalten. Allerdings wird der Urlaub durch einen Krankenstand nicht automatisch verlängert. Der Arbeitnehmer muss nach Ablauf des vereinbarten Urlaubs wieder zur Arbeit erscheinen.

Auf einen Blick: Wer im Urlaub erkrankt, hat unter bestimmten Umständen das Recht, sich die verlorenen Urlaubstage anrechnen zu lassen - aber nur, wenn Fristen eingehalten und entsprechende Nachweise erbracht werden. Wichtig ist also: Trotz aller Unannehmlichkeiten rechtzeitig den Arbeitgeber informieren und ärztliche Bestätigungen organisieren.

Birgit Kronberger ist Arbeitsrechtsexpertin
(Geschäftsführerin www.vorlagenportal.at)