Der Sommer rückt näher und mit ihm steigt die Vorfreude auf Urlaub - und auf das Urlaubsgeld. Doch nicht jeder Arbeitnehmer in Österreich kann automatisch mit dieser Sonderzahlung rechnen. Denn anders als oft angenommen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Manche Arbeitgeber gewähren freiwillig ein Urlaubsgeld
Das sogenannte Urlaubsgeld - auch als Urlaubsbeihilfe oder Urlaubszuschuss bezeichnet - ist keine gesetzlich verpflichtende Leistung, sondern ergibt sich in der Regel aus dem jeweils gültigen Kollektivvertrag oder einer entsprechenden Regelung im Dienstvertrag. In vielen Branchen ist das Urlaubsgeld durch den Kollektivvertrag fest verankert und daher für den Arbeitgeber verpflichtend. Besteht jedoch kein Kollektivvertrag und ist auch im Dienstvertrag nichts geregelt, so besteht kein Rechtsanspruch auf diese Sonderzahlung. Manche Arbeitgeber gewähren in solchen Fällen freiwillig ein Urlaubsgeld, etwa aus betrieblicher Übung oder als Zeichen der Wertschätzung.
Auszahlung erfolgt oft im Juni
Die Fälligkeit und die Höhe des Urlaubsgelds richten sich nach dem jeweils anwendbaren Kollektivvertrag oder den vertraglichen Vereinbarungen. In der Praxis ist es oft so, dass die Auszahlung im Juni erfolgt. Anspruch auf das volle Urlaubsgeld besteht dann, wenn die Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres im Unternehmen beschäftigt waren. Bei unterjährigem Eintritt oder Austritt wird die Sonderzahlung in der Regel anteilig gewährt.
Bei Arbeiterverhältnissen ist Vorsicht geboten
Wichtig: Für Zeiten von Karenz, Präsenz- oder Zivildienst besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld. Ebenso kann es bei einem unterjährigen Austritt aus dem Dienstverhältnis - je nach Kollektivvertrag und Beendigungsgrund - zur Rückforderung bereits ausbezahlter Beträge kommen. Besonders bei Arbeiterverhältnissen ist Vorsicht geboten: Wurde das Urlaubsgeld bereits ausbezahlt und endet das Dienstverhältnis etwa durch berechtigte Entlassung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt, kann der gesamte Betrag zurückverrechnet werden. Bei Angestellten hingegen ist zumindest das anteilige Urlaubsgeld zu bezahlen - sofern kollektivvertraglich oder vertraglich vorgesehen.
Auf einen Blick
Urlaubsgeld ist in Österreich keine Selbstverständlichkeit, sondern eine vertraglich oder kollektivvertraglich geregelte Leistung. Wer sich unsicher ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, sollte einen Blick in den Kollektivvertrag oder Dienstvertrag werfen.
Birgit Kronberger ist Arbeitsrechtsexpertin
(Geschäftsführerin www.vorlagenportal.at)